In Zürich sollen mehr Menschen vor übermässigem Strassenverkehrslärm geschützt werden. Kanton und Stadt sind verpflichtet, Sanierungen vorzunehmen, wo die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung (LSV) überschritten werden. Dabei haben Massnahmen an der Quelle Priorität, also bei der Entstehung des Lärms auf der Strasse. Temporeduktionen sind dafür eine wirksame Massnahme.
Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hat die Stadt Zürich eine erste und zweite Etappe der Strassenlärmsanierung durch Einführung von Tempo 30 beschlossen. Davon profitieren 35 000 Zürcherinnen und Zürcher. Rund 105 000 Zürcherinnen und Zürcher sind jedoch weiterhin übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. Um die grosse Mehrheit der Betroffenen von übermässigem Strassenlärm zu entlasten, soll nun auf Zürichs Strassen weitgehend Tempo 30 eingeführt werden.
Kompensationen für den öffentlichen Verkehr
Dazu will der Stadtrat, anders als in den bisherigen zwei Etappen, auch Strecken mittels Temporeduktion sanieren, auf denen der öffentliche Verkehr fährt. Der öffentliche Verkehr ist in der Stadt Zürich das leistungsstärkste Verkehrsmittel mit einem Anteil am Modal Split von 41 Prozent und soll diese Funktion auch in Zukunft wahrnehmen können. Der Stadtrat will deshalb negative Auswirkungen, wie verlängerte Reisezeiten oder grösseren Instabilitäten im Gesamtsystem, mit flankierenden Massnahmen abfedern.
Die Stadt will die Verlustzeiten des Öffentlichen Verkehrs wo immer möglich durch andere Massnahmen (z. B. Optimierung von Lichtsignalanlagen, eigenes Trassee, Fahrbahnhaltestellen, Vermeiden von Rechtsvortritt usw.) kompensieren. Wo diese Massnahmen alleine nicht ausreichen, kann das Angebot nur durch zusätzliche Fahrzeuge und Fahrerpersonal aufrechterhalten werden, was entsprechende Mehrkosten zur Folge hat.
Der Kanton verlangt von den VBZ, dass das öffentliche Tram- und Busnetz unter Berücksichtigung des Lärmschutzes, der Verkehrssicherheit sowie einer angemessenen Leistungsfähigkeit für die übrigen Verkehrsteilnehmenden zu betreiben sei. Die Funktion des Öffentlichen Verkehrs kann unter Berücksichtigung des Lärmschutzes nur gesichert werden, wenn zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Allerdings stellt der Kanton diese Mittel bis heute noch nicht zur Verfügung. Hier steht letztlich der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) in der Pflicht. Bis zur Klärung der Grundsatzfrage ist der Stadtrat bereit, die Mehrkosten mit einer städtischen Übergangsfinanzierung zu tragen.
Verlangsamung des Verkehrs
Niedrigere Geschwindigkeiten führen zu einem langsameren Verkehrsfluss. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden wird dadurch erhöht, die Lärm- und Umweltbelastungen sinken, und es bieten sich neue Möglichkeiten der Strassenraumgestaltung, die attraktivere Strassenräume und Plätze ermöglichen. Die Lärmsanierung dient zudem dem Ziel, eine gute Siedlungsentwicklung auch an verkehrsreichen Strassen zu ermöglichen.
Etappenweise Umsetzung bis 2030
Die Konkretisierung und Umsetzung der neuen Temporegime erfolgt etappenweise. In einem ersten Schritt sollen nun die Strecken mit geringen Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr geplant und festgelegt werden. Für jeden Streckenabschnitt muss in einer Einzelfallbetrachtung ein Verkehrsgutachten erstellt werden. Daraus können auch Abweichungen zu geplanten Temporegime-Vorhaben resultieren. In einem zweiten Schritt werden die übrigen Strecken bearbeitet. Dies sind Strecken mit spürbaren Zeitverlusten für den öffentlichen Verkehr, von denen eine grössere Anzahl Fahrgäste betroffen sein wird. Auf den Strecken, an denen keine Anwohnenden von übermässigem Strassenlärm betroffen sind, soll in der Stadt Zürich weiterhin Tempo 50 gelten. Die Umsetzung der neuen Temporegime wird mindestens bis 2030 dauern. Über das weitere Vorgehen wird der Stadtrat zu gegebener Zeit informieren.