Die Corona-Pandemie trifft viele Zürcher Unternehmen sehr hart. Der Stadtrat begrüsst die dringend notwendige Erweiterung des Härtefallprogramms durch Bund und Kanton. Die Stadt leistet – ergänzend zu Bund und Kanton – seit den ersten Wochen der Krise auch selber Unterstützung für Unternehmen und Selbständigerwerbende. Sie beobachtet die wirtschaftliche Situation weiterhin und prüft neue zielgerichtete Massnahmen.
Auf Antrag des Stadtrats hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2020 zum Budget 2021 entschieden, dass zur Unterstützung des besonders betroffenen Gewerbes die Gebühren für die Benutzung des öffentlichen Grunds zu gewerblichen Sonderzwecken sowie die Bewilligungs- und Kontrollgebühren vorübergehend erlassen werden sollen, solange die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2021 anhalten. Beschlossen wurden bei den Benutzungsgebühren Ertragsausfälle von insgesamt 4 756 500 Franken und bei den Bewilligungs- und Kontrollgebühren Ertragsausfälle von insgesamt 2 077 300 Franken als Verschlechterungen im Budget 2021.
Der Stadtrat hat nun für die vom Gemeinderat explizit aufgelisteten gewerblichen Tätigkeiten einen Gebührenverzicht beschlossen. Darunter fallen beispielsweise Boulevardcafés, Taxibewilligungen, Verkaufsstände, Wartezonen, Märkte, Veranstaltungen, Gastwirtschaftspatente und Nachtcafés.
Der Gebührenerlass gilt vorerst für das erste Halbjahr 2021. Gewerbetreibende und Veranstaltende müssen hierfür keinen Antrag stellen. Für das zweite Halbjahr 2021 wird ein Gebührenerlass zu einem späteren Zeitpunkt geprüft.
Der Stadtrat dankt allen Zürcherinnen und Zürchern für die Unterstützung des lokalen Gewerbes.
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