Die Folgen des vom Bundesrat erlassenen Notrechts treffen die Gastronomie hart. Mit der angekündigten Wiedereröffnung von Restaurants sind strenge Hygiene- und Abstandsregeln vorgeschrieben. Diese haben zur Folge, dass auf einer Restaurantfläche deutlich weniger Gäste bewirtet werden können als im Normalbetrieb. Viele Restaurants können unter diesen Auflagen nicht rentabel wirtschaften. Die Gastrobranche hat darauf hingewiesen, dass zumindest den Betrieben mit einem Aussenbereich geholfen wäre, könnten sie diesen ausdehnen.
Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, hat am Mittwoch aufgrund der Notlage beschlossen, diesen Betrieben zu helfen und hat Restaurants mit einer Aussenfläche auf dem öffentlichen Grund bewilligt, diese kostenlos zu vergrössern. Die Erlaubnis gilt ab dem 11. Mai, ist temporär und behält ihre Gültigkeit maximal bis Ende Oktober 2020. Zudem ist sie an Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise ein Durchgang für die Passanten von mindestens 2 Metern offengehalten werden und das Reinigen der Trottoirs durch ERZ Entsorgung + Recycling muss möglich sein. Es dürfen auch nicht mehr Gäste im Boulevardcafé bewirtet werden als im Normalbetrieb. Die Fläche muss ausserdem vor dem Restaurant liegen und ist nur dann vor angrenzenden Liegenschaften erlaubt, wenn deren Eigentümerschaft damit einverstanden sind.