Bei Ausfall des Unterrichts wegen Krankheit oder Unfall oder im Falle eines Wegzugs von Zürich können Sie unter gewissen Voraussetzungen eine anteilsmässige Reduktion des Schulgelds beantragen.
Krankheit oder Unfall Lehrpersonen
- mindestens 3 ausgefallene Lektionen pro Schuljahr
- Frist für Antragsstellung: Ende Schuljahr (31. August)
Krankheit oder Unfall Schüler*innen
- datiertes und mit Zeitdauer der Absenz versehenes ärztliches Zeugnis
- Frist für Antragsstellung: Ende Schuljahr (31. August)
Absolvierung von Rekrutenschule oder Zivildienst
- Marschbefehl (Kopie)
- Frist für Antragsstellung: vor Ablauf des Semesters, das der Absolvierung von Rekrutenschule oder Zivildienst vorangeht
Absolvierung einer Aus- oder Weiterbildung (im In- oder Ausland)
- Vollzeitausbildung mit Mindestdauer von 4 Wochen
- Unterricht an MKZ aufgrund geographischer Distanz nicht möglich
- Datierte und mit Zeitdauer der Ausbildung versehene Bestätigung des Bildungsinstituts
- Frist für Antragsstellung: vor Antritt der Aus- oder Weiterbildung
Wegzug aus der Stadt Zürich (während des Semesters)
- Umzug an neuen Wohnort, Unterrichtsbesuch an MKZ nicht mehr möglich
- Abmeldung beim Kreisbüro (Gemeindedaten)
- genauen Wegzugstermin und neue Adresse mitteilen
Frist für Antragsstellung: Ein Umzug ist MKZ innert Monatsfrist bekanntzugeben.