Für folgende Schüler*innen gelten die subventionierten Schulgeldtarife:
- Minderjährige und junge Erwachsene bis zum vollendeten 20. Altersjahr oder in Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr, mit Wohnsitz in der Stadt Zürich.
- Schüler*innen im Förderprogramm von MKZ bis zum vollendeten 25. Altersjahr mit Wohnsitz im Kanton Zürich.
- Schüler*innen hinsichtlich der Teilnahme an durch die Direktorin oder den Direktor bezeichneten Eliteformationen.
Für die übrigen Schüler*innen gelten die nicht subventionierten Schulgeldtarife.
Vorbehalten bleiben besondere Kostenregelungen für auswärtige Schüler*innen gemäss Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Verband Zürcher Musikschulen sowie für Schüler*innen aus Schulen, mit denen MKZ eine Unterrichts- und Kostenvereinbarung geschlossen hat.