Das zwischen der Dübendorf-, Glattwiesen- und Altwiesenstrasse sowie dem Luchswiesenweg liegende Areal in Zürich Schwamendingen ist im Eigentum verschiedener Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Die in den 1950er-Jahren als Siedlungseinheit nach dem Bebauungsplan von Stadtbaumeister A. H. Steiner erstellte heutige Wohnüberbauung soll etappiert erneuert werden. Der nun vom Stadtrat gutgeheissene private Gestaltungsplan schafft dafür die Grundlage. Weil der Gestaltungsplan dabei den Rahmen für die Arealüberbauungen nicht überschreitet, genügt die Zustimmung durch den Stadtrat.
Transformation im Sinne der Gartenstadtsiedlung
Mit dem privaten Gestaltungsplan werden die Qualitäten und Identitäten der heutigen Gartenstadtsiedlung in verdichteter Form erhalten und weitergeführt, indem wichtige Anforderungen zum Städtebau, dem Frei- und Grünraum, der Nutzung, Erschliessung und Etappierung sinnvoll gelöst und gesichert werden. Auf diese Weise kann die spezifische Charakteristik dieser bedeutenden Zeugen der Zürcher Baukultur und der Geschichte der Stadtentwicklung transformiert und als zusammenhängende Stadtquartiere weiterentwickelt werden.
Gestaltungsplan sichert Nutzungsmix
Mit dem Gestaltungsplan wird zudem gewährleistet, dass soziale Infrastrukturen wie Kindergärten und Gemeinschaftsräume erstellt und, wo sinnvoll, auch bauliche Voraussetzungen für Gewerbenutzungen ermöglicht werden. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist ein Anteil an gemeinnützigem Wohnungsbau von rund 40 Prozent sichergestellt.
Zusammenschluss der privaten Grundeigentümerinnen zur Einfachen Gesellschaft
Um die Frage der Entwicklungsmöglichkeiten für die einzelnen Grundstücke gemeinsam zu klären, haben sich die Grundeigentümerinnen ab dem Jahr 2010 in der Einfachen Gesellschaft Altwiesen-/Dübendorfstrasse zusammengeschlossen. Seit Mai 2017 sind sämtliche privaten Grundeigentümerinnen im Perimeter Mitglieder dieser Einfachen Gesellschaft. Die Stadt Zürich, die ebenfalls Eigentümerin im Gebiet ist, hat einen Gaststatus. Ziel der Einfachen Gesellschaft ist es, mit der gemeinsamen Planung eine hinreichende Erschliessung aller Grundstücke (auf der Basis eines privaten Landumlegungs- und Erschliessungsvertrags) und eine etappierbare Erneuerung im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten einer Arealüberbauung zu erreichen. Die zukünftige Ausnutzung orientiert sich an dem gemäss Bau- und Zonenordnung geltenden Rahmen. Für Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung setzt eine solche Überbauung eine besonders gute Gestaltung voraus.