Die Begrenzungsinitiative verlangt eine eigenständige Regelung der Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern in die Schweiz, ohne Personenfreizügigkeit mit der EU. Bei Annahme der Initiative müsste der Bundesrat das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU innert zwölf Monaten auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft setzen oder, falls dies nicht gelingt, dieses innert weiteren dreissig Tagen einseitig kündigen.
Negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Zürich
Für die Stadt und den gesamten Zürcher Wirtschaftsraum hätte die Annahme der Initiative negative Auswirkungen. Das Volksbegehren wendet sich klar gegen die Personenfreizügigkeit und nimmt dabei auch den Wegfall der übrigen Abkommen mit der EU (Luftverkehr, Landverkehr, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft und Forschung) in Kauf. Gerade für Zürich als Wirtschaftsmotor der Schweiz sind geregelte und gute Beziehungen zur EU – mit Abstand die wichtigste Handelspartnerin (60 Prozent des schweizerischen Aussenhandelsvolumens betrifft die EU) – unverzichtbar. Der Wegfall der Personenfreizügigkeit würde unsere Wettbewerbsfähigkeit schwächen und Arbeitsplätze gefährden.
Eine Gefahr für Zürich als Forschungs- und Innovationsstandort
Stabile und zukunftsfähige Beziehungen mit der EU sind für Zürich von grösster Bedeutung. Die Personenfreizügigkeit hat die Wirtschaftskraft der Schweizer Städte gestärkt, die soziale Vielfalt erhöht und die Forschung und Innovation gefördert. Die Personenfreizügigkeit ist zentral für den Hochschulstandort. Die Initiative gefährdet den Zugang des Zürcher Bildungs- und Forschungsplatzes zu europäischen Forschungsprojekten und hochqualifizierten Fachkräften.
Die Initiative gefährdet den Erfolg der Schweizer Städte und der ganzen Schweiz. Der Stadtrat lehnt die Initiative deshalb in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der Mehrheit des eidgenössischen Parlaments und dem Züricher Regierungsrat ab.