Am 4. August 2020 hat sich im Hafen von Beirut eine starke Explosion ereignet. Weite Teile des Hafens und der angrenzenden Wohngebiete wurden zerstört. Mehrere Krankenhäuser wurden stark beschädigt. Bislang wurden über 200 Todesopfer gefunden, nach weiteren wird in den Trümmern noch immer gesucht. An verschiedenen Standorten in der Stadt wurden Erste-Hilfe-Posten eingerichtet, um die Erstversorgung zu gewährleisten. Da auch der Libanon und Beirut von der Corona-Epidemie betroffen ist, fehlt es zudem an der medizinischen Grundausstattung für die Krankenstationen wie Blutreserven, Medikamente und Schutzkleidung. Durch die Wucht der Detonation wurden rund 5000 Häuser mit insgesamt rund 60 000 Wohnungen beschädigt. Tausende Menschen haben ihr Zuhause verloren. Um den Menschen eine Zuflucht zu gewähren, hat das Libanesische Rote Kreuz in einer ersten Aktion Notunterkünfte vermittelt und bereitgestellt. In der Zwischenzeit sind diejenigen Personen, die nicht bei Verwandten und Freunden Unterschlupf fanden, wieder in ihre beschädigten Häuser zurückgekehrt.
Das Libanesische Rote Kreuz hat ein erstes Hilfsprogramm aufgelegt, wofür 17,3 Millionen Franken gebraucht werden. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) beteiligt sich mit einem Beitrag von 500 000 Franken daran, der Bund hat ebenfalls einen Beitrag von 500 000 Franken zugesichert. Die Stadt Zürich will dem Schweizerischen Roten Kreuz einen Beitrag von 100 000 Franken zur Katastrophenbewältigung gewähren. Mit diesem Beitrag können rund 230 Familien, deren Wohnungen zerstört oder beschädigt wurden, während drei Monaten unterstützt werden. Je nach Bedarf werden für die Familien Matratzen, Decken und Hygienekits (inklusive Corona-Mundschutz) und Küchensets bereitgestellt. Wo nötig, werden Trinkwasser und Fertiggerichte abgegeben und allenfalls die Stromrechnung übernommen. Die Unterstützung für die Familien ist wichtig, damit sie ihre Auslagen für die temporäre Unterbringung und allenfalls erste Wiederherstellungsarbeiten für ihre beschädigten Wohnungen bezahlen können.
Gemäss der Verordnung über die humanitäre Hilfe im In- und Ausland ist der Stadtrat für die Ausrichtung von Nothilfebeiträgen zuständig. Der Beitrag ist im Budget 2020 enthalten.