Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Ein Meilenstein für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat den ersten Massnahmenplan für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verabschiedet. Damit verstärkt er sein bisheriges Engagement im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Der Massnahmenplan gilt für die Jahre 2020 bis 2022 und konkretisiert Ziele und Massnahmen in fünf Handlungsfeldern innerhalb der Stadtverwaltung.

29. April 2020

Die städtischen Angebote und Leistungen richten sich an alle Zürcherinnen und Zürcher und sollen für alle gleichermassen zugänglich sein. Dieses Ziel verfolgt der Stadtrat mit seiner Politik zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Nun hat er erstmals einen Massnahmenplan für die Jahre 2020 bis 2022 verabschiedet. Dieser zeigt den Handlungsbedarf in den verschiedenen Themenbereichen und Dienstabteilungen auf und definiert Ziele und Massnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern.

Ziele und Massnahmen in fünf Handlungsfeldern

Die Ziele und Massnahmen wurden von den Departementen und Dienstabteilungen in enger Zusammenarbeit mit den Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung entwickelt. Sie lassen sich inhaltlich fünf Handlungsfeldern zuordnen: Barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation, hindernisfreie Gebäude und Anlagen, hindernisfreie Dienstleistungen, die Stadt als Arbeitgeberin (inklusive Berufsbildung und Übergang von Schule zu Berufsbildung) sowie Sensibilisierung, Information und Koordination. Konkrete Massnahmen beinhalten zum Beispiel:

  • Ein Modell-Konzept für die Signaletik in Friedhöfen, die eine hindernisfreie Orientierung ermöglicht, wird erarbeitet.
  • Das städtische Lehrstellenangebot für Jugendliche mit Behinderung soll weiterentwickelt werden. Bisher wird mindestens ein Prozent der Berufsbildungsplätze in der Stadt Zürich mit Jugendlichen mit Beeinträchtigung besetzt.
  • Städtische Informationen sollen auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung stehen. Dies betrifft die digitale Kommunikation auf der städtischen Webseite, aber auch analoge Kommunikationsmittel wie Formulare und Merkblätter.
  • Die Kulturinstitutionen und -veranstaltenden der Stadt Zürich prüfen Möglichkeiten, ihre Angebote für Menschen mit verschiedenen Behinderungsarten besser zugänglich zu machen.

Zwei Beauftragte für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Die Umsetzung der Massnahmen wird durch die beiden Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – Flavia Frei und Zineb Benkhelifa – koordiniert. Dazu wird auch ein Sounding Board aus Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen und Betroffenen miteinbezogen. Nach zwei Jahren erstatten die beiden Beauftragten für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dem Stadtrat Bericht. Mit dem Massnahmenplan kommt die Stadt auch den nationalen und kantonalen gesetzlichen Vorgaben nach und orientiert sich an der UN-Behindertenrechtskonvention.

Weitere Informationen