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Entwicklungszusammenarbeit: Neue Vorgaben für finanzielle Beiträge

Medienmitteilung

Organisationen können Gesuche für 2019 bis zum 22. März einreichen

Die Stadt Zürich hat die Vorgaben für Beiträge an die Entwicklungszusammenarbeit aktualisiert. Neu unterscheidet sie zwischen einer Anschubfinanzierung für Projekte kleiner oder neuer Organisationen und Projektbeiträgen für Organisationen mit ZEWO-Zertifizierung.

28. Februar 2019

Kleinere und neue Organisationen können seit 2019 ein Gesuch für eine einmalige Anschubfinanzierung bis maximal 30 000 Franken einreichen. Sogenannte Institutionalisierte, ZEWO-zertifizierte Organisationen mit Sitz im Kanton Zürich haben die Möglichkeit, höchstens vier Gesuche – ausserkantonale Organisationen höchstens zwei Gesuche – für Projektbeiträge in teilweise grösserem Umfang einzureichen. Neu sind zudem Gesuche für bis zu vierjährige Projektphasen möglich. Seit 2019 haben Entwicklungsorganisationen mit Hauptsitz im Kanton Zürich Vorrang. Organisationen mit Hauptsitz ausserhalb des Kantons Zürich müssen neu angeben, ob ihr Domizil-Kanton ebenfalls finanzielle Beiträge an zürcherische Entwicklungsorganisationen gewährt.

Die Stadt Zürich gewährt seit 1972 im Rahmen eines jährlich festgesetzten Kredits Beiträge zugunsten von Projekten in Entwicklungsländern; für das Jahr 2019 hat der Gemeinderat fünf Millionen Franken bewilligt. Berücksichtigt werden vor allem Projekte in Ländern, die laut Weltbank in die Kategorie «low-income economies» fallen. Die beratende Fachkommission achtet verstärkt darauf, ob die Wirksamkeit eines Projekts im Gesuch dargelegt ist, insbesondere in welchem Ausmass sich das Leben der Zielgruppe verbessert.

Die neuen Anforderungen, Formulare und Merkblätter für gesuchstellende Organisationen sind auf der Internetseite www.stadt-zuerich.ch/entwicklungszusammenarbeit abrufbar.

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