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Privater Gestaltungsplan Altwiesen-/Dübendorfstrasse öffentlich aufgelegt

Medienmitteilung

Mit dem privaten Gestaltungsplan Altwiesen-/Dübendorfstrasse wird die planungsrechtliche Voraussetzung für eine etappierte Erneuerung der heutigen Bebauung im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten einer Arealüberbauung geschaffen. Der private Gestaltungsplan liegt im Entwurf vor und wird öffentlich aufgelegt.

16. Januar 2019

Das zwischen der Dübendorf-, Glattwiesen- und Altwiesenstrasse sowie dem Luchswiesenweg liegende Areal in Zürich Schwamendingen (siehe auch den Plan der öffentlichen Auflage) ist im Eigentum verschiedener Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Die heutige Wohnbebauung wurde in den 50er-Jahren als Siedlungseinheit nach dem Bebauungsplan von Stadtbaumeister A.H. Steiner erstellt. Das Geviert entspricht dem für Schwamendingen typischen Siedlungsbild der Gartenstadt, welche sich durch die zusammenhängenden, stark durchgrünten Bebauungsstrukturen auszeichnet.

Zusammenschluss der privaten Grundeigentümerinnen zur Einfachen Gesellschaft

Um die Frage der Entwicklungsmöglichkeiten für die einzelnen Grundstücke gemeinsam zu klären, haben sich die Grundeigentümerinnen ab dem Jahr 2010 in der «Einfachen Gesellschaft Altwiesen-/Dübendorfstrasse» nach Art. 530 ff. OR (SR 220) zusammengeschlossen. Seit Mai 2017 sind sämtliche private Grundeigentümer/-innen im Perimeter Mitglieder dieser Einfachen Gesellschaft. Die Stadt Zürich, welche ebenfalls Eigentümerin im Gebiet ist, hat den Status Gast. Die Einfache Gesellschaft will mit der gemeinsamen Planung eine hinreichende Erschliessung aller Grundstücke (auf der Basis eines privaten Landumlegungs- und Erschliessungsvertrags) und eine etappierbare Erneuerung im Rahmen der baurechtlichen Möglichkeiten einer Arealüberbauung erreichen. Die zukünftige Ausnutzung orientiert sich an dem gemäss Bau- und Zonenordnung geltenden Rahmen. Für Bauten und Anlagen sowie deren Umschwung setzt eine solche Überbauung eine besonders gute Gestaltung voraus.

Privater Gestaltungsplan öffentlich aufgelegt

Mit dem vorliegenden Entwurf des Privaten Gestaltungsplans werden die Qualitäten und Identitäten der Gartenstadtsiedlung in verdichteter Form erhalten und weitergeführt, indem wichtige Anforderungen zum Städtebau, dem Frei- und Grünraum, der Nutzung, Erschliessung und Etappierung sinnvoll gelöst und gesichert werden. Die nach den Leitvorstellungen der Gartenstadtbewegung entstandenen Quartiere und Siedlungen sind bedeutende Zeugen der Zürcher Baukultur und der Geschichte der Stadtentwicklung. Diese Gartenstadtgebiete sollen transformiert und als zusammenhängende Stadtquartiere mit ihren einzigartigen Qualitäten weiterentwickelt werden. Dabei soll die spezifische Charakteristik beibehalten und der grüne Freiraum trotz baulicher Entwicklung und Verdichtung prägend sein. Mit dem Gestaltungsplan wird weiter sichergestellt, dass soziale Infrastrukturen wie Kindergärten und Gemeinschaftsräume erstellt und wo sinnvoll, auch bauliche Voraussetzungen für Gewerbenutzungen ermöglicht werden. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist ein Anteil an gemeinnützigem Wohnungsbau von rund 40 Prozent sichergestellt. Da der Gestaltungsplan den Rahmen für Arealüberbauungen nicht überschreitet, genügt die Zustimmung durch den Stadtrat.

Der Private Gestaltungsplan Altwiesen-/Dübendorfstrasse wird vom 16. Januar 2019 bis 20. März 2019 im Amtshaus IV öffentlich aufgelegt und ist zudem im Internet abrufbar. Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung zur Vorlage äussern.

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