Lebensmittelkontrolle soll in den Händen der Städte Zürich und Winterthur bleiben
Medienmitteilung
Die Städte Zürich und Winterthur möchten das Lebensmittelinspektorat nicht an den Kanton abgeben. Es gibt keinen Grund, die bewährte Praxis zu ändern und die Autonomie der Gemeinden einzuschränken.
9. Mai 2018
Die Lebensmittelinspektorate der Städte Zürich und Winterthur beraten und kontrollieren seit vielen Jahren Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Kantinen, Schul- und Hortküchen in insgesamt 130 Gemeinden. Der Kanton Zürich will aufgrund des neuen Lebensmittelgesetzes (LMG) die Zuständigkeiten anpassen. Zwei Varianten für die künftige Regelung sind in Vernehmlassung. Variante 1 sieht vor, den Städten Zürich und Winterthur die Kontrolle der Lebensmittel zu entziehen und die Aufgabe vollständig dem Kanton zu übergeben. Bei Variante 2 sollen die heutigen Zuständigkeiten im Wesentlichen beibehalten werden.
Die Autonomie der Gemeinden bewahren
«Es gibt keinen Grund, etwas zu ändern, was bestens funktioniert», beanstandet die Zürcher Stadträtin Claudia Nielsen. Die heutige Praxis hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Zusammenarbeit mit den Verbänden und Gastrovereinen sowie die Vernetzung mit der Wirtschafts- und Gewerbepolizei und den zuständigen städtischen Stellen sind etabliert und funktionieren gut. Die Nähe zu den Kundinnen und Kunden ist sichergestellt und die Kontrollpersonen sind mit den urbanen Verhältnissen vertraut. Das Lebensmittelinspektorat Winterthur übernimmt zudem die Kontrollen in 122 Partnergemeinden im Kanton Zürich, das Lebensmittelinspektorat Zürich in 6 Partnergemeinden. Eine Übernahme der Aufgabe durch den Kanton widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität, wonach Gemeinden Aufgaben, die sie selber bewältigen können, auch übernehmen sollen.
Die Neuerungen des LMG machen keine Zuständigkeitsänderungen erforderlich. Die städtischen Inspektorate sind den Herausforderungen gewachsen und wurden Anfang 2018 erneut für weitere fünf Jahre akkreditiert für den Vollzug des eidgenössischen Lebensmittelrechts.
Die Städte Zürich und Winterthur sprechen sich für Variante 2 aus und gegen Variante 1. «Abläufe können überdacht und wo nötig angepasst und optimiert werden, beispielsweise durch klare Prozess- und Kommunikationsbeschriebe. Dies kann auch ohne Kantonalisierung der Lebensmittelkontrolle erfolgen. Zudem wird die durch eine Kantonalisierung behauptete Effizienzsteigerung vom Kanton bis anhin nicht quantifiziert», hält die Winterthurer Stadträtin Barbara Günthard-Maier fest.
(Gemeinsame Medienmitteilung der Städte Zürich und Winterthur)