Nachdem das Stadtzürcher Stimmvolk am 24. September 2017 dem Bauprojekt mit einem Ja-Stimmen-Anteil von rund 70 Prozent deutlich zugestimmt hat, können die Bauarbeiten unter Leitung des Amts für Hochbauten nun wie geplant im Sommer 2018 beginnen. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wurden innerhalb der 30-tägigen Frist keine weiteren Rechtsmittel ergriffen und die Baubewilligung ist somit rechtskräftig. Stadtrat Raphael Golta freut sich, dass das Projekt damit im Zeitplan bleibt: «Ich bin froh, dass wir das Bundesasylzentrum nun wie geplant realisieren können und der Bezug auf Herbst 2019 klappt. Nach der Bestätigung durch die Gerichte und der breiten Zustimmung in der Bevölkerung kann es jetzt endlich losgehen.»
Grundlage für schnellere Asylverfahren
Mit der Realisierung des Bundesasylzentrums wird die Grundlage für die Umsetzung des beschleunigten Asylverfahrens gelegt, das mit der Revision des Asylgesetzes im Jahr 2016 vom Volk beschlossen worden ist. Neu werden Asylsuchende innerhalb der maximalen Aufenthaltsdauer von 140 Tagen einen rechtskräftigen Entscheid über ihren Asylantrag erhalten, darüber hinaus haben sie Zugang zu kostenloser Beratung und Rechtsvertretung.
Bis zur Fertigstellung des neuen Bundesasylzentrums auf dem Duttweiler-Areal wird das bisherige Testzentrum für diese schnelleren und fairen Asylverfahren weitergeführt, das seit Anfang 2014 auf dem Juch-Areal besteht.
Vorteile für die Stadt Zürich
Für die Stadt Zürich entstehen durch das Bundesasylzentrum keine Kosten: Die Aufwendungen für Planung, Projektierung und Erstellung des Gebäudes in Höhe von 24,5 Millionen Franken sowie die darüber hinaus anfallenden Kapital- und Verwaltungskosten werden durch die jährlich vom Bund bezahlte Miete gedeckt. Darüber hinaus werden die zukünftig 360 dort untergebrachten Asylsuchenden dem kommunalen Asylkontingent angerechnet, was eine weitere finanzielle Entlastung für die Stadt Zürich bedeutet.