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Baudirektion genehmigt BZO-Teilrevision

Medienmitteilung

Ein wichtiger Meilenstein für die qualitätsvolle Entwicklung der Stadt

Die kantonale Baudirektion hat die neue Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich zu grössten Teilen genehmigt. Das revidierte Plan- und Regelwerk ermöglicht Wachstum und sichert bestehende Qualitäten für die Zukunft.

16. August 2017

Die Bau- und Zonenordnung (BZO) 2014 ist – wie auch der im Juni vom Regierungsrat festgesetzte Regionale Richtplan – ein massgebendes Planungsinstrument für die Entwicklung der Stadt Zürich. In der Vergangenheit waren die Revisionen von Bau- und Zonenordnungen immer begleitet von hitzigen bis giftigen Polit-Debatten. Zwar wurde auch über die BZO 2014 heftig debattiert, aber insbesondere im parlamentarischen Prozess fachlich fundiert diskutiert. Die sachliche Auseinandersetzung hat sich gelohnt: Nun ist das Planungsinstrument von der kantonalen Baudirektion bis auf zwei Punkte genehmigt worden. Ein wichtiger Meilenstein, um die Qualität der wachsenden Stadt zu sichern.

Der verantwortliche Stadtrat André Odermatt: «Was wir nun vorliegen haben, ist eine BZO mit Augenmass. Sie bietet eine ausgezeichnete Ausgangslage für die weitere Entwicklung der Stadt», so der Hochbauvorsteher. Es sei der sehr guten Vorarbeit aller beteiligter Stellen, namentlich auch der beratenden Kommission und dem Gemeinderat, geschuldet, dass der Kanton die neue BZO so umfassend genehmigt habe, fügte er an.

Die richtige BZO zur richtigen Zeit

Mit der teilrevidierten BZO reagiert die Stadt auf die drängenden raumplanerischen Herausforderungen: Die Stadtbevölkerung dürfte bis ins Jahr 2030 gemäss Szenarien von Statistik Stadt Zürich auf über 490 000 Einwohnerinnen und Einwohner anwachsen. Damit steigen auch die Ansprüche an die bauliche Entwicklung.

Das nun vorliegende Regelwerk ermöglicht diese Entwicklung, ohne dass die Quartiere an Wohn- und Lebensqualität einbüssen oder ihre charakteristischen Bau- und Freiraumstrukturen verlieren. Dabei schafft es insbesondere mit dem Ersatz des ungeliebten «Zürcher Untergeschosses» durch ein zusätzliches Vollgeschoss auch einen grösseren Spielraum für Bauherrschaften. Weitere wichtige Neuregelungen sind die Einführung von Baumschutzgebieten, die Sicherung von Industrie- und Gewerbezonen sowie die Förderung des Kleingewerbes durch das Ausweisen von Zonen für publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen an zentral gelegenen Passantenlagen.

Massgebliche wertvermehrende Um- oder Aufzonungen werden hingegen keine vorgenommen. Fachleute sind sich einig: Die nun vorliegende BZO 2014 verfügt über genügend realisierbare Reserven für das erwartete Wachstum. Zusätzliche Potentiale für eine qualitätsvolle Entwicklung nach innen werden im Kommunalen Richtplan ausgewiesen, der derzeit erarbeitet wird.

Weiteres Vorgehen

Die Baudirektion hat dem Stadtrat mitgeteilt, dass für zwei Punkte eine Nicht-Genehmigung in Erwägung gezogen wird. Es geht dabei um die vom Gemeinderat gewünschte Möglichkeit zum Ausbau des zweiten Dachgeschosses sowie um eine technische Anpassung bezüglich Anteil an sexgewerblicher Nutzung. Die Stadt hat nun die Gelegenheit zu einer Stellungnahme.

Der genehmigte Teil der BZO wird am 1. September 2017 publiziert. Damit beginnt auch die 30-tägige Rekursfrist. Der Zeitpunkt der definitiven Inkraftsetzung hängt vom Verlauf der Rechtsverfahren ab.

Bis zur Inkraftsetzung der BZO 2014 gilt wie bis anhin gemäss Stadtratsbeschluss vom Oktober 2014 die Voranwendung mit negativer Vorwirkung. Bauvorhaben werden bereits auf gewisse Vorschriften der neuen BZO überprüft. Dieses Vorgehen erleichtert die Projektierung von Bauvorhaben und verhindert, dass Bauvorhaben die beabsichtigten Vorschriften nachteilig beeinflussen, also grundsätzliche Zielvorstellungen der Planung unterlaufen.

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