Wenn die Kantonspolizei in das neue Polizei- und Justizzentrum zieht, wird ein Grossteil des Kasernenareals im Kreis 4 der Stadt Zürich frei. Der Masterplan «Zukunft Kasernenareal Zürich» listet ein Handlungsprogramm auf, das in den nächsten Jahren umzusetzen ist, um das Areal laufend weiterzuentwickeln. Die beiden Kasernengebäude bleiben demnach weiterhin kantonalen hoheitlichen Aufgaben vorbehalten: Die Militärkaserne soll durch das Bildungszentrum für Erwachsene (BiZE) genutzt werden. Dies ist in Anbetracht der hervorragenden verkehrlichen Erschliessung eine ideale Lösung. Das Erdgeschoss soll weitgehend für publikumsorientierte Nutzungen geöffnet werden soll (z.B. Gastronomie). Die Polizeikaserne wird bis auf Weiteres vom Kommando der Kantonspolizei genutzt.
Für die Zeughäuser stehen eher kleinflächige Nutzungen für Gewerbe, Kultur und soziale Einrichtungen im Vordergrund. Für alle Nutzungen gilt, dass der schonende Umgang mit der denkmalgeschützten Bausubstanz gewährleistet ist. Die Kasernenwiese soll als zentraler Grünraum genutzt werden. Das provisorische Polizeigefängnis und dessen Umzäunung werden nach dem Bezug des Polizei- und Justizzentrums abgebrochen.
Das Kasernenareal soll auf diese Weise seiner grossen Bedeutung für den Kanton und die Stadt Zürich gerecht werden. Als identitätsstiftendes Ensemble und mit einem Freiraum von beachtlicher Grösse erfüllt es wichtige Funktionen einer für alle Bevölkerungsgruppen attraktiven Stadt. Das Areal soll zu einer ausgewogenen Stadtentwicklung beitragen, indem es vielfältig nutzbare Begegnungs- und Aufenthaltsräume schafft, die Lebendigkeit und Individualität des Stadtquartiers stärkt und mit quartierorientiertem Gewerbe, kulturellen und sozialen Angeboten sowie dem BiZE die breite Bevölkerung anspricht.
Kanton beteiligt sich an Instandsetzung der Zeughäuser
Der Stadtrat erklärt sich bereit, die Kasernenwiese wie bisher in Gebrauchsleihe zu betreiben. Die Zeughäuser und der Zeughaushof werden im Baurecht an die Stadt Zürich abgeben. Der Vertrag sieht eine Laufzeit von 50 Jahren vor. Der jährliche Baurechtszins beträgt 410 000 Franken.
Die Anknüpfung an die Geschichte und die Identität des Ortes ist eine einmalige Gelegenheit für die Entwicklung des Areals. Die historische Bausubstanz soll erhalten werden und erfordert einen sorgfältigen Umgang. An den Zeughäusern wurden in den vergangenen Jahrzehnten jedoch keine nennenswerten baulichen Unterhaltsmassnahmen mehr vorgenommen. Die Gebäude sind deshalb in einem schlechten Zustand. Für einen zweckmässigen Ausbau ist mit einem Betrag von rund 55 Millionen Franken zu rechnen. Der Kanton Zürich verpflichtet sich mit dem Baurechtsvertrag, eine Kostenbeteiligung von maximal 30 Millionen Franken zu leisten.
Bewilligungen durch Kantonsrat und Gemeinderat erforderlich
Der Masterplan «Zukunft Kasernenareal Zürich» ist ein informelles Planungsinstrument. Um Verbindlichkeit zu erlangen, müssen dessen Eckwerte im kantonalen Richtplan festgelegt werden. Dies ist eine der Voraussetzungen für die Umsetzung des Baurechtsvertrags über das Zeughausareal und die sich daraus ergebenden neuen Nutzungen. Dem Baurechtsvertrag hat der Regierungsrat bereits zugestimmt unter Vorbehalt, dass der Kantonsrat die entsprechenden finanziellen Mittel genehmigt. Die vom Kanton zu leistende Beteiligung von höchstens 30 Millionen Franken ist als neue Ausgabe zu betrachten und damit durch den Kantonsrat zu bewilligen. Dieser Beschluss unterliegt zudem dem fakultativen Referendum.
Die Genehmigung des Baurechtsvertrags seitens Stadt fällt in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Die entsprechende Weisung dazu wurde nun vom Stadtrat zuhanden des Gemeinderats überwiesen. Darin enthalten ist auch der Antrag für einen Kredit zur Projektierung der Instandsetzung und des Umbaus der Zeughäuser. Sobald die baulichen Massnahmen im Detail geplant sind, werden erst der Gemeinderat und in einem zweiten Schritt das Stadtzürcher Stimmvolk über den Objektkredit für die Instandsetzung der Zeughäuser entscheiden.
Masterplan «Zukunft Kasernenareal Zürich»
Die kantonale Baudirektion hat zusammen mit dem Hochbaudepartement der Stadt Zürich frühzeitig begonnen, mögliche neue Nutzungen für das Kasernenareal Zürich zu prüfen. In einem breit angelegten Beteiligungsverfahren wurde auch die Bevölkerung einbezogen. Der Masterplan enthält eine Leitidee, die auch aufgrund der Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren formuliert wurde. Die Nutzungen und der Betrieb auf dem ganzen Kasernenareal orientieren sich an dieser Leitidee. Demnach ist das Kasernenareal ein städtischer und regionaler Magnet, der einen Bezug zum Quartier hat und gleichzeitig über die Stadtgrenzen hinaus strahlt. Das gesamte Areal ist ein lebendiger, möglichst allen zugänglicher Arbeits-, Begegnungs- und Erholungsort. Bildungs- und Freizeitnutzungen, kleinere Gewerbebetriebe, kulturelle Nutzungen sowie Nutzungen mit sozialer Ausrichtung sollen es prägen. Der Zeughaushof und die Kasernenwiese sind vielseitig und ganzjährig nutzbare Freizeitorte und stadtteilverbindende Freiräume.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 975/2016 ist unter www.rrb.zh.ch verfügbar.
Die Stadtratsbeschlüsse Nr. 592/2016 und 593/2016 sind unter www.stadt-zuerich.ch/strb verfügbar.
Der Masterplan «Zukunft Kasernenareal Zürich» ist in der Internetversion dieser Medienmitteilung unter www.news.zh.ch verfügbar.
(Gemeinsame Medienmitteilung von Stadt und Kanton Zürich)