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Neue Werbeanlagen im öffentlichen Grund sind vergeben: Gebot liegt weit über Erwartungen

Medienmitteilung

Das Ausschreibungsverfahren für den Betrieb der zehn digitalen Werbeanlagen (LCD-Screens) sowie zwanzig Plakat-Leuchtdrehsäulen im öffentlichen Grund ist entschieden. Sämtliche Anlagen werden ab 2016 durch die Clear Channel Schweiz AG betrieben und vermarktet. Deren Gebot lag deutlich über den Erwartungen.

9. September 2015

Die öffentliche Ausschreibung beinhaltete zwanzig Plakat-Leuchtdrehsäulen (Lose 1–4) und zehn LCD-Werbescreens (72“; Los 5). An der Ausschreibung haben sich vier Firmen beteiligt. Der Zuschlag ging jeweils an den Meistbietenden. Die Clear Channel Schweiz AG hat für sämtliche fünf Lose den höchsten Preis geboten.

Die Einnahmen aus den dreissig neuen Werbeanlagen betragen rund 3,2 Millionen Franken jährlich. Damit übertrifft das Ergebnis der Ausschreibung die Erwartungen der Stadt Zürich – veranschlagt waren 1,2 Millionen Franken – ganz deutlich. Die Einnahmen aus den Plakatnutzungen im öffentlichen Grund können somit nochmals deutlich gesteigert werden.

Die Anlagen sollen bis Ende Jahr realisiert und ab 1. Januar 2016 in Betrieb genommen werden. Die Investitionskosten der Stadt betragen einmalig 1,15 Millionen Franken.

Sämtliche neuen Anlagen stehen an hochfrequentierten Lagen und sind daher für die Werbenden interessant. Die Standorte entsprechen zudem den hohen städtebaulichen und stadträumlichen Anforderungen und der Betrieb der Anlagen erfüllt die verkehrssicherheitstechnischen Vorgaben.

Die Vorgaben zum Betrieb wie Bildwechsel (LCD-Screens) und Drehgeschwindigkeit (Plakat-Leuchtdrehsäulen) wie auch die maximale Leuchtdichte oder die tägliche Betriebsdauer werden von der Stadt vorgegeben. Die Plakat-Leuchtdrehsäulen können ab Tagesanbruch bis spätestens um 0.30 Uhr betrieben werden. Die Drehgeschwindigkeit darf maximal eine Umdrehung pro Minute betragen. Die LCD-Screens dürfen ab Morgendämmerung bis 22.00 Uhr betrieben werden. Die Inhalte sind ruhig zu gestalten. Auf schnelle Bildabfolgen, harte Kontraste sowie auffällige Effekte müssen die Betreiber verzichten. Die maximale Leuchtdichte pro Anlage wird situativ im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens festgelegt.

Bei den digitalen Werbeanlagen (LCD-Screens) ist vorgesehen, nach Ablauf des ersten Betriebsjahres eine Ökobilanz zu erstellen. Diese soll Bau und Betrieb von Digitalmedien mit konventionellen Werbeanlagen vergleichen. Das Resultat bildet für den Stadtrat eine Entscheidungsgrundlage, ob künftig auf öffentlichem Grund weitere Anlagen dieser Art gebaut werden können.