Neuer Zeitplan für Weihnachtsmarkt auf dem Münsterhof
Medienmitteilung
Für die Weihnachtsmärkte auf dem Münsterhof und auf dem Sechseläutenplatz gelten die seit 1. November 2014 gültigen Richtlinien der Stadt Zürich. Aufgrund der Erfahrungen für den Sechseläutenplatz hat der Stadtrat den in den Richtlinien vorgegebenen Zeitplan angepasst.
3. Juni 2015
Die Bauarbeiten zur Neugestaltung des Münsterhofs laufen bereits. Ab 2016 kann auf dem dann parkplatzfreien Münsterhof ein Weihnachtsmarkt durchgeführt werden.
Anpassung der Richtlinien
Bei dem Verfahren für den Weihnachtsmarkt auf dem Sechseläutenplatz ab diesem Jahr hat sich gezeigt, dass die in den Richtlinien vorgegebenen Termine sehr knapp sind. Damit ein Weihnachtsmarkt in der angestrebten Qualität realisiert werden kann, hat der Stadtrat die Richtlinien nun angepasst und alle Termine um zwei Monate vorverlegt. Konkret bedeutet dies, dass Bewilligungsgesuche bis zum 30. November des Vorjahres (bisher: 31. Januar) eingereicht werden müssen und der Entscheid des Polizeivorstands bis zum 28. Februar (bisher: 30. April) erfolgt.
Inkrafttreten der Änderungen am 1. August 2015
Die Änderungen der Richtlinien treten am 1. August 2015 in Kraft. Danach können bis zum 30. November 2015 Gesuche für einen Weihnachtsmarkt auf dem Münsterhof eingereicht werden. Die Stadt wird zu den Details der Gesuchseinreichung separat informieren.