Bei der Konzeption des Projekts und nicht zuletzt auch bei der Standortwahl wurde darauf geachtet, dass sich der Betrieb der digitalen Werbeanlagen wie auch der Plakat-Leuchtdrehsäulen verträglich gestaltet. Neben städtebaulichen und stadträumlichen Aspekten müssen die neuen Werbeanlagen auch den einschlägigen Anforderungen betreffend Verkehrssicherheit entsprechen. Der Betrieb ist an strenge Auflagen gebunden. So macht die Stadt etwa Vorgaben zur Dynamik der Bildabfolgen, zur maximalen Leuchtdichte und zur täglichen Betriebszeit.
Ökobilanz als Entscheidungsgrundlage
Zudem wird bei den digitalen Werbeanlagen während des ersten Betriebsjahres eine Ökobilanz erstellt. Sie vergleicht Bau und Betrieb von Digitalmedien mit konventionellen Werbeanlagen. Das Resultat bildet für den Stadtrat eine Entscheidungsgrundlage, ob künftig auf öffentlichem Grund weitere Anlagen dieser Art gebaut werden können. Die Resultate werden voraussichtlich 2017 veröffentlicht. Die Stadt Zürich rechnet mit Einnahmen von mindestens 1,2 Millionen Franken pro Jahr.
Spezialisierte Firmen haben bis am 24. Juli 2015 Zeit, ein Angebot einzureichen. Die Unterlagen zur Ausschreibung stehen auf www.stadt-zuerich.ch/aussenwerbung zum Herunterladen bereit.