Medienmitteilung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Medienmitteilung
Anklage gegen Karl Dall erhoben Am 19. September 2014 hat die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat gegen den deutschen Entertainer Karl Dall Anklage am Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung und versuchter Nötigung erhoben
23. September 2014,13.51 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führt seit November 2013 gegen Karl Dall unter anderem ein Strafverfahren wegen eines Sexualdeliktes. Konkret wird ihm vorgeworfen, in der Nacht vom 5. auf den 6. September 2013 mit der Geschädigten in seinem Hotelzimmer in Zürich gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Zudem soll er der Geschädigten am 6. September 2013 mit einem Mail angedroht haben, intime Details über ihr Leben zu veröffentlichen und ihre Chefin zu informieren, sollte sie die Medien über die Ereignisse der letzten Nacht orientieren. Der Beschuldigte ist nicht geständig.
Die Staatsanwaltschaft hat gestützt auf die Ergebnisse der Untersuchung am 19. September 2014 beim Bezirksgericht Zürich Anklage wegen Vergewaltigung und versuchter Nötigung erhoben. Die Strafanträge werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt.
Auskunft im Rahmen dieser Medienmitteilung erteilt die Medienverantwortliche der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Corinne Bouvard, am 23. September 2014 zwischen 14.00 – 16.00 Uhr unter der Nummer 044 265 77 41.