Privates Feuerwerk ist im Festgelände des Silvesterzaubers verboten
Medienmitteilung
Die Stadtpolizei Zürich macht darauf aufmerksam, dass das Abbrennen von Feuerwerk in Menschenmengen sehr gefährlich und darum verboten ist.
30. Dezember 2013,9.00 Uhr
Trotz wiederholten Warnhinweisen des Veranstalters und der Polizei kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu gefährlichen Situationen. Viele Besucherinnen und Besucher des Silvesterzaubers brachten selber Feuerwerkskörper mit ins Festgelände und zündeten diese inmitten der Menschenmenge. Solche Aktionen gefährden die eigene Sicherheit und diejenige anderer Festbesuchenden. Darum wird die Bevölkerung eindringlich aufgefordert, beim Besuch des Festgeländes des Silvesterzaubers kein privates Feuerwerk mitzuführen und abzubrennen. Mitgeführtes Feuerwerk kann durch die Polizei präventiv sichergestellt werden. Personen, die Feuerwerkskörper im Festgelände anzünden oder abfeuern, werden vor Ort gebüsst oder je nach Art des Vorfalls verzeigt.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist aus Sicherheitsgründen in der Nacht vom 31.12.2013 auf den 1.1.2014 (Silvesterzauber) in der nachfolgend bezeichneten Zone verboten:
Bellerivestrasse ab Stadtgrenze, Utoquai, Falkenstrasse, Stadelhoferstrasse (im Bereich Bahnhof Stadelhofen), Stadelhoferplatz, Gottfried-Keller-Strasse, Theaterstrasse, Theaterplatz, Sechseläutenplatz, Bellevueplatz, Limmatquai (bis Rathausbrücke), Rathausbrücke, Schwanen-/Strehl-/Widdergasse, Münzplatz, Augustinergasse, Bahnhofstrasse, Paradeplatz, Bürkliplatz, General-Guisan-Quai, Mythenquai bis Stadtgrenze, ganzes Seebecken bis Stadtgrenze.
Ein Plan mit den Verbotszonen ist auch auf unserer Homepage www.stadtpolizei.ch ersichtlich.