Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Personalrechtliche Massnahmen bei der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte

Medienmitteilung

Der Kommandant hat nach Absprache mit dem Polizeivorsteher über die personalrechtlichen Massnahmen nach der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen mehrere Mitarbeitende der Stadtpolizei entschieden.

9. Dezember 2013,10.35 Uhr

Am 12./13. und 20. November 2013 orientierte die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich über ein Strafverfahren, bei dem unter anderem fünf Mitarbeitende der Stadtpolizei Zürich festgenommen worden waren. In der Folge hatte der Kommandant der Stadtpolizei, Daniel Blumer, Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Dies wurde ihm teilweise gewährt. Nach sorgfältiger Beurteilung der vorliegenden Fakten hat Daniel Blumer nach Absprache mit dem Polizeivorsteher Richard Wolff über personalrechtliche Massnahmen entschieden.

Das Arbeitsverhältnis mit den beiden Mitarbeitern, die sich nach wie vor in Untersuchungshaft befinden, wird unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens aus personalrechtlichen Gründen aufgelöst.

Ein Mitarbeiter, der vorübergehend in Haft war, wird wegen Verletzung der Treuepflicht, nicht angemessenen ausserdienstlichen Verhaltens und Verstosses gegen das Geschenkannahmeverbot versetzt. Es ist vorgesehen, dass er künftig als Revierdetektiv arbeiten wird. Weil sein Anwalt um Fristerstreckung für das rechtliche Gehör ersucht hat, ist der Versetzungsentscheid noch nicht definitiv.

Die Mitarbeiterin, die mehrere Tage in Untersuchungshaft  war, wird wegen Verletzung der Treuepflicht und nicht angemessenen ausserdienstlichen Verhaltens auch versetzt und arbeitet in Zukunft ebenso als Revierdetektivin.

Der dritte Mitarbeiter, welcher kurzzeitig in Haft war, wechselt nach einer schon länger geplanten Auszeit und unabhängig von den aktuellen Ereignissen den Arbeitsplatz auf eigenen Wunsch und wird ebenfalls als Revierdetektiv tätig sein.

Falls das Strafverfahren bei den letztgenannten beiden Fällen zu einer Verurteilung wegen Begünstigung führt, wird die Auflösung des entsprechenden Arbeitsverhältnisses geprüft. 

Die Versetzungen haben für alle drei Mitarbeitenden entsprechende Lohneinbussen zur Folge.

Die sechs Mitarbeitenden, gegen die wegen der Annahme einer Einladung an eine Festveranstaltung ermittelt wird, können in der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte weiterarbeiten. Sie haben lediglich gegen eine Dienstvorschrift verstossen und werden demnächst von ihrem Vorgesetzten zu einem Führungsgespräch aufgeboten.  Als zusätzliche, wesentliche Massnahme hat der Kommandant, Daniel Blumer, angeordnet, dass mit der ganzen Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte die Themen Haltungen und Werte in der Polizeiarbeit, Nähe und Kontakte zum Milieu sowie Zusammenarbeit und Unterstützung innerhalb der Fachgruppe und der Abteilung systematisch und transparent hinterfragt und aufgearbeitet werden. Bei dieser moderierten Aufarbeitung  sollen auch Führungsthemen aller Stufen offen angesprochen, hinterfragt und diskutiert werden.

Selbstverständlich gilt im strafrechtlichen Verfahren in allen Fällen nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Allfällige Fragen beantwortet der Kommandant der Stadtpolizei Zürich, Daniel Blumer, in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr. Es wird um telefonische Voranmeldung beim Mediendienst, Tel. 044 411 91 11, gebeten.

Weitere Informationen

Ansprechperson

Marco Cortesi
Stadtpolizei Zürich
Mediendienst
Telefon 044 411 91 11