Stadtrat wendet sich mit Beschwerde an Bezirksrat
Medienmitteilung
Der Stadtrat hat beim Bezirksrat Beschwerde eingereicht. Er beantragt, den vom Gemeinderat aus dem Budget 2013 gestrichenen städtischen Beitrag an die Standortmarketing-Organisation Greater Zurich Area für das Jahr 2013 wieder in das Budget einzustellen.
21. August 2013
Der Gemeinderat beschloss im März 2012, dass die Standortmarkting-Organisation Greater Zurich Area GZA für die Jahre 2012 bis 2015 einen jährlichen Beitrag der Stadt Zürich in der Höhe von 250 000 Franken erhält. Im Dezember 2012 strich der Gemeinderat den städtischen Beitrag in Widerspruch zu seinem eigenen Beschluss wieder aus dem Budget für das Jahr 2013 und forderte den Stadtrat gleichzeitig mit einem Postulat auf, bei der GZA dafür zu sorgen, dass bei der Standortförderung keine unlauteren Argumente verwendet werden, wie es bei einer Akquiseaktion in Belgien geschehen war. Dieser Aufforderung kam der Stadtrat nach: Die Greater Zurich Area erklärte im April 2013 entsprechende Richtlinien für verbindlich. Wie im Postulat des Gemeinderats explizit angeregt, legte der Stadtrat im Mai 2013 dem Gemeinderat den Beitrag an die GZA für das Jahr 2013 als Zusatzkredit vor. Der Gemeinderat lehnte diesen Zusatzkredit im Juli 2013 aber ab.
Der Stadtrat reicht deshalb beim Bezirksrat Beschwerde ein. Wie bereits anlässlich der Streichung des Beitrags aus dem Budget dargelegt, hat der Gemeinderat nach Auffassung des Stadtrats mit seinem ursprünglichen Entscheid für die Jahresbeiträge an die GZA eine referendumsfähige Rechtsgrundlage geschaffen, die er nicht über das nicht referendumsfähige Budget widerrufen kann. Das Vorgehen des Gemeinderats verletzt das (fakultative) Mitspracherecht der stimmberechtigten Bevölkerung. Ein referendumsfähiger Beschluss kann nur durch einen ebenfalls referendumsfähigen Beschluss abgeändert werden. Um verbindlich mit Dritten zusammenarbeiten und mittelfristig planen zu können, ist der Stadtrat darauf angewiesen, dass er sich auf Beschlüsse des Gemeinderats, die mehrjährige Beitragszahlungen betreffen, verlassen kann. Der Stadtrat beantragt deshalb beim Bezirksrat, dass der städtische Beitrag an die GZA für das Jahr 2013 wieder in das Budget eingestellt wird.