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Projekt Uraniastrasse: Auch Einwendungen zeigen positive Stimmung

Medienmitteilung

Im Zusammenhang mit der Wiedereinführung des Gegenverkehrs in der Uraniastrasse gingen neunzehn Einwendungen ein. Nur eine Einwendung verlangte einen kompletten Verzicht auf das Projekt, die restlichen lediglich Anpassungen.

12. Juni 2013

Im November 2012 hatte das Tiefbauamt das Projekt Uraniastrasse nach § 13 des kantonalen Strassengesetzes öffentlich aufgelegt und der Bevölkerung dadurch Gelegenheit zur Stellungnahme (Einwendungen) gegeben.

Diesen Freitag veröffentlicht das Tiefbauamt der Stadt Zürich seinen Bericht dazu. Wie im Richtplan vorgesehen, soll die Uraniastrasse wieder im Gegenverkehr befahren werden. Dies soll es ermöglichen, in der Sihlstrasse zwischen St.-Anna-Gasse und Bahnhofstrasse sowie in der Bahnhofstrasse bei der Einmündung des Rennwegs eine Fussgängerzone einzurichten. Dadurch entstünde eine durchgehende Fussgängerachse zwischen Paradeplatz und Hauptbahnhof, die nur durch die Querung der Uraniastrasse unterbrochen würde.

Grosse Zustimmung zum Projekt

Bereits im Mai des vergangenen Jahres konnte das Tiefbauamt das Projekt der City-Vereini­gung präsentieren und stiess bei den Gewerbetreibenden und Anwohnenden auf ein grundsätzlich positives Echo. Dieses Bild hat sich nun angesichts der eingegangenen neunzehn Einwendung bestätigt. Lediglich eine Einwendung lehnte das Projekt mit Verweis auf eine befürchtete Kapazitätsverringerung des Verkehrssystems ab. Die anderen Einwendungen enthalten Vorschläge zur Projektanpassung, auf die teilweise eingegangen wurde und die nun in die weitere Projektentwicklung einfliessen. So wurde beispielsweise eine andere Anordnung der Parkplätze in der Nüschelerstrasse oder eine verbesserte Erreichbarkeit der oberen Löwenstrasse gewünscht. Der Bericht zu den Einwendungen liegt vom 14. Juni 2013 bis 12. August 2013 beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Haus der Industriellen Betriebe, Beatenplatz 2, 8001 Zürich, zur öffentlichen Einsichtnahme auf und ist ebenfalls ab 14. Juni 2013 im Internet verfügbar.

Nach Überarbeitung des Projekts findet die Auflage nach § 16 des Strassengesetzes statt. Im Rahmen dieser Auflage können Direktbetroffene die rechtliche Überprüfung des Projekts verlangen. Es ist vorgesehen, die Uraniastrasse und die noch zu erarbeitenden Projekte für die verkehrsberuhigten Strassenzüge als Gesamtvorlage aufzulegen.