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Altersheim Trotte: Neueinreichung des Gesuchs geplant

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich hält trotz abschlägigem Entscheid des Gerichts am Projekt fest

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat in Sachen Altersheim Trotte erneut entschieden und die Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen. Die Bauherrschaft akzeptiert den Entscheid und wird das Projekt überarbeiten.

17. Mai 2013

Der geplante Neubau in Wipkingen soll das bestehende Heimgebäude aus dem Jahr 1960 ersetzen, welches für einen Umbau zu unflexibel strukturiert ist. Die Wohneinheiten sind zu klein. Es fehlen insbesondere behindertengerechte Nasszellen auf den Etagen und Gemeinschaftsräume für Bewohnerinnen und Bewohner. Betrieblich entsprechen Küche und Wäscherei nicht mehr den heutigen Anforderungen, die Infrastruktur ist veraltet und die Lagerräume sind zu klein. In Erwartung des baldigen Ersatzneubaus wurden in den letzten Jahren nur noch die zwingend nötigen Reparaturen vorgenommen. Nun geht das Projekt nach einer längeren Vorgeschichte in eine neue Runde.

Gegen die erteilte Baubewilligung wurde vor zwei Jahren erfolgreich rekurriert, worauf aber das Verwaltungsgericht den Entscheid aufgehoben und an das Baurekursgericht (BRG) zurückgewiesen hat. Dieses hat drei von vier Rekurse ebenfalls zurückgewiesen, jedoch einen gutgeheissen: Nach Ansicht des BRG werde die gemäss Planungs- und Baugesetz zulässige Gebäudehöhe auf der Seite zur Trottenstrasse hin an den beiden Ecken des Gebäudes überschritten. Diese Gebäudeteile könnten entgegen der Auffassung der Baubehörde nicht als Dachaufbauten gelten, welche von der Einhaltung der Gebäudehöhe befreit wären. Die Stadt hat gegen den Entscheid Beschwerde ans Verwaltungsgericht erhoben, welche nun aber abgewiesen wurde. Damit wurde auch die erteilte Baubewilligung aufgehoben. Die Bauherrschaft akzeptiert den Entscheid, hält aber am Projekt fest. Da lediglich die Gebäudehöhe angepasst werden muss und in allen anderen Punkten schon im letzten Jahr zugunsten der Stadt entschieden wurde, ist eine Neueingabe des Baugesuchs bis Ende Jahr geplant. Zudem ist das Projekt auch politisch unbestritten: Rund 90 Prozent der Stimmberechtigten sagten in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2010 Ja zum Bauvorhaben.

Christoph Rothenhöfer, Projektverantwortlicher im Amt für Hochbauten, sieht den Entscheid der Verwaltungsgerichts auch als Chance: «Wir werden das Projekt im Wesentlichen so belassen wie es ist, werden aber an den vom Gericht gerügten Punkten nachbessern und eine seriöse Umplanung vornehmen». Durch die Anpassung der Gebäudehöhe wird das Betriebskonzept nicht gefährdet. Ursprünglich waren 95 Ein-Zimmer-Wohnungen geplant, durch die Anpassung würde sich der Bestand um einige Betten verringern.

Das Amt für Hochbauten rechnet damit, das Baugesuch bis Ende Jahr einreichen zu können. Die Bauarbeiten würden dann 2015 starten.

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