Seit langer Zeit werden in der Stadt Zürich Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen nicht nur durch städtische Sozialarbeitende geführt. Den Hilfsbedürftigen stehen auch private Betreuerinnen und Betreuer mit Rat und Tat zur Seite. Oft sind dies Personen aus dem Familien-, Verwandten- oder Bekanntenkreis, die sich auf Wunsch der betroffenen Person zur Verfügung stellen. Es gibt aber auch Personen, die sich freiwillig für ein solches Amt melden.
Die Zahl der privaten Beiständinnen und Beistände betrug in den letzten 20 Jahren zwischen rund 1100 und 1370. Sie führten zwischen 1400 und 1950 Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen. Jedes Jahr konnten rund 220 bis 500 neue Mandate an Privatpersonen übertragen werden. Einige dieser freiwilligen Betreuerinnen und Betreuer führen mehrere Mandate, viele betreuen ihre «Klientinnen und Klienten» während mehrerer Jahre oder sogar mehrerer Jahrzehnte.
Ehrung im Muraltengut
Ohne den Einsatz der privaten Beiständinnen und Beistände könnten jene Menschen, die in der Stadt Zürich auf gesetzliche Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, nicht hinreichend betreut werden. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (ehemalige Vormundschaftsbehörde) hat das selbstlose langjährige Engagement vieler Privater zum Anlass genommen, allen privaten Beiständinnen und Beiständen, die seit dreissig Jahren oder länger ein Mandat führen oder die mehr als fünf Mandate führen, für ihren Einsatz zugunsten hilfsbedürftiger Menschen zu danken. In festlichem Rahmen würdigte der Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich im Muraltengut die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer für ihre unersetzliche Arbeit von Menschen für Menschen.