Das neue Gesetz, so der Ausländerbeirat, ist vom Zürcher Kantonsrat unnötig verschärft worden. Insbesondere junge Migrantinnen und Migranten sind hiervon betroffen. Neu müssten Einbürgerungswillige zwingend über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, egal wie gut sie in der Schweizer Gesellschaft integriert sind oder wie lange sie schon hier leben. Weiterhin würden die Erleichterungen für Jugendliche unter 25 Jahren, die während mindestens fünf Jahren eine Schweizer Schule besucht hatten, wieder gestrichen. Weitere Verschärfungen betreffen Wohnsitzerfordernis und Integrationsprüfung bei jungen Ausländerinnen und Ausländern, sowie den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
«Gerade bei Jugendlichen sollte eher darauf hin gearbeitet werden, bestehende Mauern zwischen In- und Ausländern einzureissen anstatt neue aufzuziehen», sagt Adamo Antoniadis, Vorstandsmitglied des Ausländerbeirats. «Viele Jugendliche mit ausländischen Wurzeln haben kaum einen Bezug mehr zu ihrem Herkunftsland und mussten sich erst gar nicht integrieren. Sie haben den grössten Teil ihres Lebens in der Schweiz verbracht. Das Erlangen des Schweizer Bürgerrechts ist für viele der letzte, logische Schritt in einem erfolgreichen Integrationsprozess.»
Der Ausländerbeirat erachtet die Verschärfungen weder als sachlich angemessen, noch als hilfreich im Hinblick auf ein respektvolles Miteinander von SchweizerInnen und NichtschweizerInnen. Die beratende Kommission des Stadtrates, die aus 23 Mitgliedern mit 17 Nationalitäten besteht, empfiehlt daher am 11. März ein doppeltes Nein in die Urne zu legen.