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Aufhebung des Vermittlungs- und Rückführungszentrums und neuer Pilotbetrieb einer erweiterten Zentralen Ausnüchterungsstelle

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, das Vermittlungs- und Rückführungszentrum aufzuheben und einen neuen Pilotbetrieb einer erweiterten Zentralen Ausnüchterungsstelle für drei Jahre zu bewilligen.

24. November 2011

Das Vermittlungs- und Rückführungszentrum (VRZ) besteht seit 1993 und wird seit 1999 von der Stadt Zürich in eigener Regie betrieben. Drogenkonsumierende, welche zur Bildung einer offenen Drogenszene beitrugen, wurden dem VRZ zugeführt und wenn möglich in ihre Wohnsitzgemeinden zurückgeführt. Während 1995 (nach der Lettenschliessung) jährlich knapp 7000 Klientinnen und Klienten zugeführt wurden, rechnet man dieses Jahr mit knapp 800. Ein wichtiger Grund für die rückläufige Entwicklung ist das Polizeigesetz von 2009, das neu Wegweisungen ermöglicht. Auch die positiven Auswirkungen von Anstrengungen in der medizinischen Versorgung und anderer Institutionen, wie Sicherheit – Intervention – Prävention (SIP) und die Arbeit der Kontakt- und Anlaufstellen, haben zu dieser Entwicklung beigetragen. Entsprechend wurde in den vergangen Jahren eine Verlagerung des Konsums weg vom öffentlichen hin zum privaten Raum erreicht. Die Erfahrungen im VRZ zeigen, dass sich Drogenkonsumierende in einem besseren Gesundheitszustand befinden, als dies noch zu Beginn des VRZ der Fall war.

Bedarf und Kosten rechtfertigen keine Weiterführung
Aufgrund der sinkenden Anzahl Klientinnen und Klienten sind die Fallkosten in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Da der Kanton die Räumlichkeiten nicht mehr unentgeltlich zur Verfügung stellt, sondern ab 2012 eine kostendeckende Miete von 264 000 Franken pro Jahr verlangt, steigen die Gesamtkosten um einen Viertel auf rund 1 250 000 Franken.

Die Anzahl Zu- und Rückführungen und die Entwicklung der Kosten rechtfertigen eine Weiterführung des VRZ nicht mehr. Der Stadtrat beantragt daher dem Gemeinderat, den Betrieb des VRZ per Ende Juni 2012 einzustellen. Die Aufhebung des VRZ führt zu keinen Entlassungen. Das Personal kann innerhalb der Stadtpolizei und der Städtischen Gesundheitsdienste in anderen Funktionen weiter beschäftigt werden.

Diejenigen unter den heute dem VRZ zugewiesenen Klientinnen und Klienten, die berauscht sind sowie sich und/oder andere gefährden, sollen neu durch die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) aufgenommen werden.

Weiterentwicklung des Angebots und der Öffnungszeiten der Zentralen Ausnüchterungsstelle
Seit Mitte März 2010 wird die Zentrale Ausnüchterungsstelle im Zellentrakt des Amtshauses I im Rahmen eines vom Stadtrat bis März 2012 genehmigten Pilotprojekts betrieben. Die Notwendigkeit einer Organisation zur professionellen Betreuung berauschter Personen hat sich bestätigt. Von März 2010 bis Ende Oktober 2011 wurden in der jeweils von Freitagabend bis Sonntagmittag geöffneten ZAS insgesamt rund 900 Personen zwischen 14 und 72 Jahren betreut. Weitere total 700 Personen werden jährlich von Sonntagmittag bis Freitagabend in den Regionalwachen ausgenüchtert. Die Öffnungszeiten der ZAS sollen darum schrittweise erweitert und das medizinische Angebot ausgebaut werden. Der Pilotbetrieb soll in den bestehenden Räumlichkeiten des Amtshauses I bis März 2015 weitergeführt werden. Der Stadtrat plant ab 2015 den definitiven Betrieb einer Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle, sofern der Pilotbetrieb weiterhin erfolgreich verläuft und der Gemeinderat zustimmt. Dazu müssen rechtzeitig geeignete Räumlichkeiten für den definitiven Betrieb gefunden werden.

Nettoaufwand 1,8 Millionen Franken
Die Ausgaben für den neuen dreijährigen Pilotbetrieb belaufen sich auf ca. 6,4 Millionen Franken, wobei nach Abzug der voraussichtlichen Einnahmen ein Defizit von 3,6 Millionen Franken für die Stadt verbleibt. Da durch die Schliessung des VRZ Einsparungen möglich sind, resultiert für die Stadt insgesamt eine Nettobelastung von rund 1,8 Millionen Franken. Es ist geplant, dass die von den Verursachenden zu tragenden Kosten von heute 600 Franken für einen Aufenthalt zwischen einer und drei Stunden sowie von 950 Franken für einen länger dauernden Aufenthalt im Laufe des Pilotprojekts einer periodischen Prüfung unterzogen werden.