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Stadt Zürich nimmt Stellung zum Entwurf über das neue Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat seine Stellungnahme zum kantonalen Entwurf des neuen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz verabschiedet. Eine faire Abgeltung der Stadtspitäler, bei der Leistungen mit hoher Komplexität adäquat abgegolten werden, und die Berücksichtigung von Qualität und Patientinnen- und Patientenzufriedenheit sind zwei der Hauptanliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass weiterhin alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu den Angeboten der modernen Medizin haben und damit am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Der Stadtrat ist mit der nachträglichen Umwandlung von Investitionsbeiträgen in verzinsliche und amortisierbare Darlehen nicht einverstanden. Dies verstosse gegen den Grundsatz der Rechtmässigkeit und der Rechtssicherheit.

27. Oktober 2010

Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 2007 wurde eine neue Spitalfinanzierung mit der Einführung von Fallpauschalen per 1. Januar 2012 beschlossen. Der Kanton hat einen Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben des KVG in die Vernehmlassung geschickt. Der Stadtrat legt in seiner Stellungnahme das Augenmerk auf folgende Punkte:

Gleichbehandlung der Spitäler
Alle Spitäler sollen unabhängig von ihrer Trägerschaft gleich behandelt werden. Deshalb fordert der Stadtrat Sonderentgelte für beauftragte spezielle Leistungen mit hoher Komplexität und hohem Innovationsgrad (wie z. B. Herzchirurgie) anstelle der vom Kanton vorgeschlagenen Zuschläge ausschliesslich für universitäre Spitäler. Ebenso sollen sich alle Spitäler für universitäre Forschungs- und Lehraufträge bewerben können.

Finanzierung Listenspitäler
Der Vorschlag des Kantons sieht ein innerkantonales Benchmarking auf dem 40. Perzentil vor*. Die Stadt Zürich verlangt jedoch eine kantonsübergreifende Grundgesamtheit als Vergleichsbasis und plädiert für Preis- statt Kostenvergleiche, da die neue Spitalfinanzierung sich verstärkt an ausgehandelten Preisen statt an reinen Kostenberechnungen orientiert. Ebenso soll die Qualität (Patientinnen- und Patientenzufriedenheit, medizinisch-pflegerische Ergebnisse etc.) berücksichtigt werden.

Stützungsfonds
Der kantonale Entwurf sieht eine teilweise Abschöpfung von Erträgen aus Zusatzversicherungen zur Speisung eines Stützungsfonds vor. Dieser ist aus Sicht der Stadt Zürich nicht zweckdienlich. Die Erreichung des dem Stützungsfonds zugrundeliegenden Ziels, nämlich dem Erhalt des Spitalversorgungssystems, insbesondere die Stützung von gefährdeten, aber für die Versorgung unverzichtbaren Spitälern, soll nicht zu Lasten der Spitäler sichergestellt, sondern als gemeinwirtschaftliche Leistung über allgemeine Steuermittel finanziert werden. Die Stadt fordert deshalb einen Verzicht auf den Stützungsfonds.

Finanzierungsmodell
Im kantonalen Entwurf stehen zwei Finanzierungsmodelle zur Diskussion. Bei beiden Modellen liegt die Verantwortung für die Spitalversorgung beim Kanton. Die Stadt Zürich unterstützt die Variante 100/0. Dabei wird der Fallpauschalenanteil der öffentlichen Hand bei allen Spitälern vollumfänglich vom Kanton getragen. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden den Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand im Bereich der ambulanten und stationären Pflegeversorgung. Das Modell 100/0 ist transparent, administrativ einfach und führt zu einer Entflechtung der Finanzierung. Da sowohl im Spitalbereich wie in der Langzeitpflege mit Kostensteigerungen zu rechnen ist, ist das Risiko fair verteilt.

Investitionen
Die Stadt Zürich lehnt die im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehene Umwandlung bisheriger kantonaler Investitionsbeiträge ab. Die vorgesehene Festlegung der Restbuchwerte und deren Umwandlung in Darlehen kann die Spitalrechnung massiv belasten und steht im Widerspruch zum Ziel, langfristig einen genügenden Eigenkapitalanteil zu erreichen. Die nachträgliche Umwandlung, Amortisation und Verzinsung kantonaler Investitionsbeiträge verstösst zudem gegen den Grundsatz der Rechtmässigkeit und der Rechtssicherheit, da die Investitionsbeiträge nicht unter dieser Auflage gewährt wurden.

Der Stadtrat spricht sich für eine transparente und nachvollziehbare Spitalfinanzierung aus, die einerseits für alle Spitäler gleich lange Spiesse schafft, andererseits aber auch für besondere Aufgaben eine adäquate Abgeltung vorsieht. Durch geeignete Vorgaben soll zudem eine Rosinenpickerei, im Sinne dass nur finanziell attraktive Patientinnen und Patienten aufgenommen werden, verhindert werden.

Der Stadtrat erwartet, dass seine Anliegen in das neue Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz einfliessen. Nach der Auswertung der Vernehmlassung und der Überarbeitung durch die kantonale Gesundheitsdirektion wird die Vorlage anfangs 2011 im Kantonsrat behandelt. Das Gesetz soll per 1. Januar 2012 in Kraft treten.

*Bewertungsgrösse aus der statistischen Auswertung, bezogen auf 100 Prozent der Werte. Ein Benchmark am 40. Perzentil bedeutet, dass 60 Prozent der Spitäler höhere Kosten aufweisen und sich künftig an diesem – unterdurchschnittlich tiefen - Wert orientieren müssen.