Medienmitteilung der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus (SZH): Einheitliche Handhabung von nationalen Stadionverboten im Fussball und Eishockey
Medienmitteilung
Eine Arbeitsgruppe hat auf Beginn der neuen Saison die einheitliche Handhabung von Stadionverboten beschlossen. Diese setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Schweizerischen Fussball- und Eishockeyverbände bzw. -ligen (SFV / SIHA) sowie der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus (SZH), welche bei der Polizei angesiedelt ist, und des Fachbereichs Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei fedpol. Die SZH standardisiert die Ausbildung der polizeilichen Szenekenner aus dem In- und Ausland (Deutschland und Österreich) sukzessiv. Weiter wurden gemeinsame Massnahmen betreffend die zunehmende Gewalt gegen polizeiliche Szenekenner erarbeitet und beschlossen.
8. Juli 2010,10.24 Uhr
Die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) existiert bekanntlich seit dem Jahr 2000. Damals noch als Projekt- und Arbeitsgruppe wurde sie am 1. Januar 2008 durch die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) institutionalisiert und bei der Stadtpolizei Zürich angesiedelt. Zu ihrer Hauptaufgabe gehört die Informationstätigkeit für Polizeikorps über drohende Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sport- und Grossveranstaltungen. Gleichzeitig ist sie auch nationale Auskunftsstelle für Polizeikorps über Erkenntnisse im Zusammenhang mit Gewalttätigkeiten rund um Sportveranstaltungen. Sie prüft die im Polizeiinformationssystem HOOGAN einzutragenden Stadionverbote und Sportveranstaltungsberichte. Die SZH arbeitet nach wie vor eng mit dem Fachbereich Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei (fedpol) zusammen. Er ist für die Bewirtschaftung von HOOGAN und als National Football Information Point für Informationen über die Landesgrenzen hinaus zuständig. In enger Zusammenarbeit mit den Fussball- und Eishockeyligen wird auf die beiden Saisonstarts die Standardisierung der gesamtschweizerischen Stadionverbote umgesetzt. Das bedeutet, dass ab der neuen Saison ein im Fussball ausgesprochenes Stadionverbot parallel auch im Eishockey und umgekehrt Gültigkeit hat. Zu den Stadionverboten muss erwähnt werden, dass ausschliesslich die Klubs, der Verband und im Eishockey die Liga die Berechtigung haben, solche auszusprechen. Die von den Klubs verhängten, gesamtschweizerischen Stadionverbote (zivilrechtlich) werden bei Swiss Olympic erfasst und stehen daraufhin allen Fussball- und Eishockeyklubs sowie den 29 dezentralen Fachstellen der kantonalen und städtischen Polizeikorps und der SZH zur Verfügung. Am 1. Januar 2010 waren 974 nationale Stadionverbote aktiv, davon 645 im Fussball und 329 im Eishockey. Seit Mai 2010 führt die SZH Ausbildungskurse für polizeiliche Szenekenner in deutscher und französischer Sprache durch. Dort werden einheitliche Vorgehensweisen bei Sportveranstaltungen in der Schweiz sowie die Vertiefung taktischer, rechtlicher und psychologischer Aspekte vermittelt. Mit der Teilnahme von szenekundigen Beamten aus Deutschland und Österreich wird der Erfahrungs- und Informationsaustausch über die Landesgrenzen hinaus gefördert und gewährleistet. Reagieren will man auch auf die zunehmende Gewalt gegen polizeiliche Spotter und Szenekenner. Anlässlich eines Workshops wurden Massnahmen und Verhaltensempfehlungen ausgearbeitet. Die Resultate werden nun den Polizeikommandanten vorgelegt, um eine schweizweit einheitliche Vorgehensweise und Sensibilisierung der Polizeikorps zu erreichen. Für sachbezügliche Fragen steht Ihnen der Medienverantwortliche der SZH Marco Cortesi am Donnerstag 8. Juli 2010 zwischen 10:30 und 11:30 Uhr zur Verfügung.Tel. 044 411 91 05