Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat teilt mit: Carl Hirschmann aus der Untersuchungshaft entlassen
Medienmitteilung
Der Haftrichter des Bezirks Zürich hat dem Antrag des Staatsanwalts auf Anordnung von Untersuchungshaft nicht stattgegeben. Hirschmann wurde unter Auflagen auf freien Fuss gesetzt.
1. April 2010,14.44 Uhr
Der Haftrichter hielt in seinem Entscheid fest, dass der dringende Tatverdacht bezüglich der sexuellen Handlungen mit Kindern gegeben sei, bezweifelte diesen jedoch bezüglich der sexuellen Nötigung. Das Vorliegen der Haftgründe der Wiederholungs- und Fluchtgefahr wird hingegen verneint. Dies mit der Begründung, dass die Voraussetzung einschlägiger Delin-quenz fehle. Hinsichtlich der Fluchtgefahr hielt der Haftrichter fest, es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Hirschmann den Strafverfolgungsbehörden nicht zur Verfügung halte. Dies insbesondere unter Hinweis auf die nach wie vor geltende Pass- und Schriftensperre. Den verbleibenden Bedenken in Bezug auf die Kollusionsgefahr trug er durch Anordnung einer Kontaktsperre Rechnung. Die Untersuchung wird im geplanten Rahmen durch die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat weitergeführt. Über die laufenden Ermittlungen werden derzeit keine Auskünfte erteilt.