Erläuterungen zur Verrechnung von Polizeieinsätzen gemäss dem Kantonalen Polizeigesetz
Medienmitteilung
Per 1. Januar 2010 werden den Zürcher Sportclubs Kosten für Polizeieinsätze bei Ausschreitungen teilweise verrechnet. Mit der Umsetzung von definierten Massnahmen zur Reduktion von Gewalt können die Clubs ihren Kostenanteil senken.
12. Januar 2010
Per 1. Juli 2009 setzte der Regierungsrat das neue Polizeigesetz in Kraft. Dieses Gesetz erlaubt (mit §58 Abs. 1 lit. a) eine teilweise Verrechnung von Kosten für Polizeieinsätze bei gewalttätigen Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen. Per 1. Januar 2010 werden den Clubs deshalb aufgrund einer Verordnung zum Kostenersatz von polizeilichen Leistungen (Stadtratsbeschluss vom 24. Juni 2009) ein Teil der Kosten für solche Einsätze in Rechnung gestellt.
Gespräche mit den Sportclubs
Seit September letzten Jahres haben mehrere Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern des Polizeidepartements und der Clubs stattgefunden. Dabei wurden die Clubs aufgefordert, zu folgendem Entwurf Stellung zu nehmen und Ergänzungen vorzuschlagen: Von der erfassten Gesamtleistung (Anzahl Einsatzstunden der Stadtpolizei Zürich) werden pro Spiel 200 Stunden im Sinne der polizeilichen Grundversorgung abgezogen. Die restlichen Einsatzstunden sind grundsätzlich verrechenbar. Allerdings kann der Club seine Kosten reduzieren, je nachdem, wie umfassend er die in einem Katalog aufgelisteten Massnahmen zur Verhinderung von Gewalt umsetzt. Werden die Massnahmen zu 100 Prozent umgesetzt, reduziert sich der Kostenanteil des Clubs auf 50 Prozent der verbleibenden Kosten.
Kosten für Polizeieinsätze (und damit für die Clubs) entstehen vor allem bei Hochrisikospielen. Bei «normalen» Spielen entstehen für die Clubs keine Kosten, da in solchen Fällen der Polizeieinsatz mit der Grundversorgung abgedeckt werden kann (s. untenstehendes PDF-Dokument Rechnungsbeispiele).
Der Massnahmenkatalog
Der umfangreiche Massnahmenkatalog richtet sich nach rechtlichen Vorgaben und Auflagen der Sportverbände (SFV, SIHA) sowie den internationalen Richtlinien der UEFA. Er wurde von den Clubs grundsätzlich nicht Frage gestellt. Themen sind unter anderem die Kontrolle von Einschränkungen beim Alkoholausschank im Stadion, der Einsatz vorhandener Videomittel im Stadion, Kommunikation der Clubs mit Fangruppierungen (z. B. Absprache von Choreo-
graphien), Eingangskontrollen, Zusammenarbeit mit der Polizei.
Gemeinsames Ziel ist es nicht, den Clubs möglichst hohe Kosten zu verrechnen, sondern die regelmässig notwendigen Polizeieinsätze zu verringern und wieder vermehrt Polizisten zu Gunsten der Bevölkerung im Alltag zur Verfügung stehen. Es bleibt den Clubs unbenommen, weitere Massnahmen zu realisieren, um dieses Ziel zu erreichen und damit letztlich die Kosten für Polizeieinsätze zu reduzieren.