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Verwaltungsratsmandat von Stadtrat Andres Türler in Zoo Seilbahn AG nach Statutenänderung rechtmässig

Medienmitteilung

Der Einsitz von Stadtrat Andres Türler im Verwaltungsrat der Zoo Seilbahn AG bedarf einer formellen Statutenänderung, die den gemeinnützigen Zweck der Gesellschaft ohne Gewinnorientierung festschreibt. Der Stadtrat nimmt von diesem Beschluss des Bezirksrates Zürich Kenntnis. Gemäss Information des Verwaltungsrates der Seilbahn-Gesellschaft wurde diese Änderung bereits beschlossen und soll in wenigen Tagen umgesetzt sein. Damit sind auch die formellen Voraussetzungen erfüllt, dass Andres Türler die Interessen der Stadt im Verwaltungsrat vertreten kann. Die gute Erschliessung des Zoos mit dem öffentlichen Verkehr ist für die Stadt Zürich von strategischer Bedeutung.

26. Oktober 2009

Stadtrat befürwortet Einsitz
Zur umweltgerechten Bewältigung der Besucherströme soll der Zoo auf einer zweiten Achse mit einer Seilbahn als öffentliches Verkehrsmittel erschlossen werden. Der Zoo hat zu diesem Zweck die Zoo Seilbahn AG gegründet und Stadtrat Andres Türler aufgrund seines Einsatzes für die ÖV-Erschliessung der meistbesuchten Schweizer Kultur-Institution in den Verwaltungsrat gewählt. Der Stadtrat wurde über dieses Engagement unterrichtet und befürwortet dieses im Interesse der Stadt ausdrücklich. Gegner des Projektes rügten jedoch diesen Zustand und reichten dagegen eine Aufsichtsbeschwerde ein.

Mandat im Interesse der Stadt
Der Bezirksrat lässt in seinem Beschluss vom 22. Oktober keinen Zweifel daran offen, dass Andres Türler dieses Mandat im Interesse der Stadt Zürich ausübt. Zitat: «Stadtrat Andres Türler legt vielmehr glaubhaft dar, dass er das Mandat als Verwaltungsrat der Zoo Seilbahn AG ehrenamtlich [d.h. ohne Entschädigung] ausübt und keine Aktien der Zoo Seilbahn AG besitzt. Es ist weiter nicht ersichtlich, dass ihm oder anderen Person durch die umstrittene Verwaltungsratstätigkeit irgendwelche unrechtmässige Vorteile verschafft würden. Vielmehr entsteht aus den Akten der Eindruck, dass Stadtrat Andres Türler mit Billigung (aber ohne explizites Mandat) des Gesamtstadtrates das Verwaltungsratsmandat in der Zoo Seilbahn AG in der guten Absicht, im öffentlichen Interesse zu handeln, annahm.»

AG nicht Gewinn orientiert
Aus der theoretischen Möglichkeit, dass die Zoo Seilbahn AG dereinst einen Gewinn abwerfen könnte, leitet der Bezirksrat ab, dass aus formellen Gründen die Einsitznahme eines Stadtratsmitgliedes im Verwaltungsrat im Sinne von Art. 48bis der Gemeindeordnung nicht rechtmässig sei. Dieser formelle Mangel würde aber nicht bestehen, wenn in den Statuten der nicht Gewinn orientierte Zweck der Gesellschaft festgeschrieben wäre. Der Verwaltungsrat der Zoo Seilbahn AG hat darauf reagiert und die Statuten entsprechend geändert. Eine ausserordentliche Generalversammlung muss diese Änderungen in den nächsten Tagen noch bestätigen. Damit wird auch die formelle Voraussetzung erfüllt sein, dass Stadtrat Andres Türler die Interessen der Stadt Zürich im Verwaltungsrat der Gesellschaft wahrnehmen kann.