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Verkehrsvorschriften Knabenschiessen

Medienmitteilung

Für die Durchführung des Knabenschiessens 2009 ergehen die folgenden Verkehrsvorschriften:

10. September 2009

1. Fahrverbote            
Für den Fahrzeugverkehr sind gesperrt:  

12. – 14. September 2009 (Samstag – Montag) jeweils von
10.00–5.30 Uhr des folgenden Tages:
  

Kolbenhofstrasse:
Teilstück Kolbenhof/Uetlibergstrasse Verbotene Fahrtrichtung «Einfahrt verboten»

Schweighofstrasse:
Teilstück Bachtobel-/Uetlibergstrasse Anlieger- und Zubringerverkehr sowie Motorräder, Mofas, Velos und Taxis gestattet  

Uetlibergstrasse:
Teilstück Giesshübel-/Kolbenhofstrasse Anlieger und Zubringerverkehr nur via Schweighofstrasse gestattet  

Moosgutstrasse:
Teilstück Albisgütliweg/Wannerstrasse
Das «Allgemeine Fahrverbot» für den VBZ-Bus wird aufgehoben    


2. Halteverbote            
Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist untersagt:              

Dienstag 8. September 2009, 6.00 Uhr bis
Dienstag 15. September 2009, 6.00 Uhr

Uetlibergstrasse:
im speziell signalisierten Teilstück des Hauses 341 (Schützenhaus)  

Freitag 11. September 2009, 12.00 Uhr bis
Montag 14. September 2009, 24.00 Uhr

Schweighofstrasse:
Höhe der Häuser Nr. 1–5        

Samstag 12. September 2009, 6.00 Uhr bis
Dienstag 15. September 2009, 18.00 Uhr
Uetlibergstrasse:
aufwärts ab Uetliberghalde bis zur Tramwende              

Samstag 12. September 2009, 10.00 Uhr bis
Montag 14. September 2009, 24.00 Uhr

Uetlibergstrasse:
ab Töpferstrasse bis Uetlibergstrasse 166 (ausgenommen Taxi) Bachtobelstrasse      zwischen der Uetliberg- und Kolbenhofstrasse (ausgenommen Blaue Zone)    


3. Parkplätze
Für das Parkieren von Personenwagen stehen keine Parkplätze zur Verfügung.

Für das Parkieren von Motorrädern, Mofas und Fahrrädern steht an der Schweighofstrasse vor den Häusern Nr. 1–5 und an der Uetlibergstrasse 134 je ein speziell signalisierter Parkplatz zur Verfügung.    


4. Einbahnverkehr
Die Strasse «Im Rossweidli» wird vom Samstag, 12. September bis Montag, 14. September 2009 zwischen Staudenweg und Borrweg im Einbahnverkehr betrieben.    


5. Taxistandplatz
Schweighofstrasse:
zwischen Uetlibergstrasse und Schweighofstrasse 1 (bergseits) Zu- und Wegfahrt nur über die Schweighofstrasse  

Uetlibergstrasse:
zwischen Töpferstrasse und Uetlibergstrasse 166              

Das Aufstellen anderer Fahrzeuge ist untersagt.    


6. Besondere Hinweise
Die Zu- und Wegfahrt für Anwohnerinnen und Anwohner ist an den Tagen Samstag/Sonntag und Montag ab 12.00 Uhr nur noch über die Schweighofstrasse möglich. Die Tramzüge werden ab diesen Zeiten an der Laubegg gewendet. Die Festbesucher werden gebeten, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.

Die temporäre Polizeiwache befindet sich beim Diensthundezentrum am Gänzilooweg 18.  

Der Fahrzeugverkehr wird durch Angehörige des Verkehrskorps der Feuerwehr Zürich umgeleitet und geregelt. Die Verkehrsbeeinträchtigungen sind mit Hinweis- und Verbotstafeln signalisiert. Verbotenerweise stehen gelassene Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Nichtbeachten dieser Anordnungen hat die Bestrafung gemäss den Strafbestimmungen des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) zur Folge.

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