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Kundenorientierung dank schlanker Verwaltung

Medienmitteilung

Mit dem Teilprojekt «NoHa» im Rahmen des Legislaturschwerpunktes 5 hat der Stadtrat den Abbau der Normendichte, die Erhöhung von Handlungsspielräumen sowie die Vereinfachung und Optimierung von Bewilligungsverfahren vorangetrieben.

8. Juli 2009

Der Stadtrat hat sich für die Legislaturperiode 2006 – 2010 das Ziel gesetzt, die Abläufe innerhalb der Stadtverwaltung zu optimieren und damit die Stadt Zürich effizienter, prozess- und dienstleistungsorientierter zu machen. Im Rahmen des Legislaturschwerpunktes 5 «Stadt Zürich: kundenorientiert, initiativ und kompetent» wurde innerhalb des Teilprojekts «NoHa» insbesondere das Thema der überregulierten Abläufe und die Verschlankung von Bewilligungsverfahren angegangen. Ein gezielter Abbau der Normendichte soll den Mitarbeitenden der Verwaltung grössere Handlungsspielräumen eröffnen, eigenverantwortliches Handeln fördern und damit eine stärkere Annäherung an die Kundenbedürfnisse im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ermöglichen.  

Optimierung von Bewilligungsverfahren
Mit Hilfe von selektiven Kunden- und Mitarbeiterbefragungen wurden die Potenzialfelder innerhalb der städtischen Bewilligungsverfahren eruiert. Diese betrafen sieben unterschiedliche Bereiche innerhalb verschiedener Departemente: «Liegenschaftenentwässerung», «ausserschulische Vermietung von Schulräumen», «Betriebsbewilligung von Kindertagesstätten», «Räume mit grosser Personenbelegung», «Vergabe von Filmdrehbewilligungen», «Installationskonzessionen an Sanitäre» und «Baubewilligungen».  

Prüfstein Baubewilligungen
Beim Baubewilligungsverfahren wurde insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Dienstabteilungen (Amt für Baubewilligungen, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Denkmalpflege und Feuerpolizei) unter die Lupe genommen. Die diesbezügliche Kundenbefragung ergab grundsätzlich ein positives Bild der Verfahrensabläufe. Dennoch erkannte man aufgrund externer und interner Rückmeldungen – unter anderem von in das Bewilligungsverfahren involvierten Mitarbeitenden – einige Handlungsfelder. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung der Aufgaben und Kompetenzen der Kreisarchitektinnen und Kreisarchitekten sowie die Optimierung der Ausrichtung auf die Kundenbedürfnisse. Letztere soll mittels kontinuierlicher Kundenbefragungen bei jeder Baueingabe erreicht werden. Die Umsetzung der aufgezeigten Handlungsfelder sowie weitere künftige Überprüfungen der Bewilligungsverfahren obliegen nun den Linienverantwortlichen innerhalb der Dienstabteilungen.  

Vereinfachung und Aufhebung von Vorschriften
Mit dem Abbau der Regelungsdichte sollen primär die Handlungsspielräume der Mitarbeitenden erweitert werden, im Sinne einer schlanken und effizienten Verwaltung. Gleichzeitig sollen neue Vorschriften nur dann erlassen werden, wenn diese zwingend nötig sind. Der Stadtrat hat sich das Ziel gesetzt, zehn Prozent der 426 Erlasse der amtlichen Sammlung der Stadt Zürich aufzuheben. Die in der Sache zuständigen Dienstabteilungen haben folglich die Normen bezüglich Aktualität, Relevanz und Anwendbarkeit überprüft und sind zum Schluss gekommen, dass 62 Normen aufgehoben werden können. Je nach Zuständigkeit werden nun entsprechende Anträge an den Gemeinderat oder an den Stadtrat verfasst.  

Stadt Zürich: kundenorientiert, initiativ und kompetent
Die Verschlankung der Bewilligungsverfahren und der Abbau der Normendichte sind konsequent auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet. Sie sind nur eine Massnahme von vielen, um die Stadt Zürich moderner und bürgernaher zu machen. Gleichzeitig müssen auch die 24 000 Mitarbeitenden der Stadt hinsichtlich Kundenorientierung, Initiative und Kompetenz geschult und permanent gefördert werden. Dies ist eine Daueraufgabe, die im Rahmen der Entwicklung des Leitbildes weiterverfolgt wird. Die Stadtverwaltung befindet sich in einem dauernden Optimierungsprozess, der auch nach Abschluss der Legislaturperiode in den nächsten Jahren weiter vorangetrieben werden soll.

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