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Neues Waffenrecht: Taskforce Jugendgewalt informiert Eltern und Schulen

Medienmitteilung

Schutz der Kinder und Jugendlichen

Das neue Waffenrecht verbietet auch Waffenimitationen wie Softair- oder Paintballwaffen. Die vom Stadtrat eingesetzte Taskforce Jugendgewalt informiert Eltern und Schulen mit einem Brief und Flyer über die neuen gesetzlichen Vorschriften.

12. März 2009

Seit dem 12. Dezember 2008 gilt für die Schweiz ein neues Waffenrecht. Neu sind auch Waffenimitationen wie zum Beispiel Softair- oder Paintballwaffen gesetzlich verboten. Imitationswaffen sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt. Sie sehen den echten Feuerwaffen täuschend ähnlich, was zu gefährlichen Verwechslungen bei einer direkten Konfrontation der Polizei mit einer Täterschaft führen kann. «Zum Glück ist in der Stadt Zürich bislang noch kein gravierender Zwischenfall mit Imitationswaffen passiert», sagt Stadtrat Gerold Lauber, Leiter der stadträtlichen Delegation Jugend. «Wir tolerieren in der Stadt Zürich keinen unerlaubten Waffenbesitz. Das neue Waffenrecht gibt uns diesbezüglich zusätzliche Möglichkeiten.»  

Eltern sensibilisieren
Die vom Stadtrat eingesetzte Taskforce Jugendgewalt hat das neue Waffengesetz zum Anlass genommen, die Eltern aller schulpflichtigen Kinder in der Stadt Zürich und Schulen über die neue, national gültige Gesetzgebung zu informieren. Ein Informationsbrief mit einem Flyer zum aktuellen Thema wird den rund 20 000 Eltern aller Schulkinder der Stadt, öffentliche wie private Schulen, diese Tage zugestellt. Im Flyer werden die einzelnen Änderungen im Waffenrecht mit wenigen Worten und passenden Abbildungen klar erläutert. In einem nächsten Schritt ist vorgesehen, die Eltern und Erziehungsverantwortlichen mit Hilfe von Präventionsfilmen zusätzlich für das wichtige Thema zu sensibilisieren. «Wir gehen davon aus, dass bezüglich Waffenbesitz bei Jugendlichen eine relativ hohe Dunkelziffer besteht», nennt Stadtrat Lauber einen weiteren Grund für die Kommunikationsoffensive. Mit dem Informationsschreiben appelliert der Stadtrat auch an die Mitverantwortung der Eltern, ihre Kinder auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam zu machen.  

Regeln auf Schulhausplatz
In den öffentlichen Schulen der Stadt Zürich mussten die Regeln infolge des neuen Waffenrechts nicht angepasst werden. «Waffen jeglicher Art und Gegenstände, die zur Ausübung von Gewalt verwendet werden, sind bereits seit vielen Jahren verboten», so Stadtrat Lauber. Findet die Lehrperson solche Gegenstände, werden diese entweder von der Lehrperson oder der Polizei eingezogen und je nach Art an die dafür zuständige Untersuchungsbehörde weitergeleitet. Ebenfalls nicht geduldet wird das Speichern, Zeigen und Verbreiten von strafbarem Inhalt wie Pornographie oder brutale Gewaltdarstellungen auf Handys. Auch in diesen Fällen wird das Handy von den Lehrpersonen oder der Polizei eingezogen und der Untersuchungsbehörde weitergeleitet. Dazu Stadtrat Gerold Lauber: «Wir wollen nicht, dass unsere Kinder und Jugendlichen durch Waffen bedroht oder durch den Inhalt von Handys in ihrer psychischen Integrität verletzt werden.»