Konstituierung der Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich
Medienmitteilung
Rücktritt von Erika Mägli, Waisenrätin der Vormundschaftsbehörde / Eintritt von Gabriela Meier als neues Mitglied der Vormundschaftsbehörde
5. Dezember 2008
Am 31. Dezember 2008 wird Erika Mägli, Mitglied der Vormundschaftsbehörde in den vorzeitigen Ruhestand treten. Erika Mägli ist am 1. Mai 1992 als Waisenrätin in die Vormundschaftsbehörde eingetreten. Sie hat sich stets mit grossem Einfühlungsvermögen für den Schutz und das Wohl der hilfsbedürftigen Personen der Stadt Zürich eingesetzt. Darüber hinaus hat sie einen grossen Beitrag für eine starke Vernetzung unter den beteiligten Institutionen geleistet. Mit dem Rücktritt von Erika Mägli verliert die Vormundschaftsbehörde ein äusserst engagiertes Behördemitglied.
Am 24. September 2008 hat der Gemeinderat der Stadt Zürich Gabriela Meier als neues Mitglied der Vormundschaftsbehörde gewählt. Sie wird ihr Amt am 1. Januar 2009 antreten. Gabriela Meier war schon mehrere Jahre für die Stadt Zürich tätig, erst als Amtsvormundin im Sozialdepartement und danach als Fachbereichsleiterin Hort im Schul- und Sportdepartement. Von 2002 bis 2006 engagierte sie sich in der Kreisschulpflege Letzi und war, bis zu ihrer Wahl als Waisenrätin, Mitglied des Stadtzürcher Gemeinderates. Sie ist Expertin in der Diplomkommission der Hochschule Luzern / Soziale Arbeit.
Unter dem Vorsitz von Stadtrat Martin Waser hat sich die Vormundschaftsbehörde per 1. Januar 2009 für den Rest der Amtsdauer 2006 - 2010 wie folgt konstituiert:
Präsident: Martin Waser, Stadtrat
Kammer I:
Abteilung 1: Rita Sulser, lic. iur., Waisenrätin, I. Vizepräsidentin
Abteilung 2: Monika Mahrer, Waisenrätin
Abteilung 3: Felix Schmid, Waisenrat
Abteilung 4: Werner Sieber, Waisenrat
Kammer II:
Abteilung 5: Gabriela Meier, Waisenrätin
Abteilung 6: Walter Bühler, Waisenrat, II. Vizepräsident
Abteilung 7: Dr. Reto A. Surber, Waisenrat
Die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich ist eine von der übrigen Stadtverwaltung unabhängige, eigenständige Behörde mit sieben vollamtlichen Behördemitgliedern und dem Vorsteher des Sozialdepartements als Präsident. Die Vormundschaftsbehörde ist in sieben Abteilungen eingeteilt, die je durch eine Waisenrätin / einen Waisenrat geleitet werden. Daneben bestehen verschiedene Dienstleistungsabteilungen. Der Name Waisenrat stammt aus einer Zeit, als die Vormundschaftsbehörde hauptsächlich mit der Sorge für verwaiste Kinder in Verbindung gebracht wurde.
Die Hauptaufgabe der Vormundschaftsbehörde besteht darin, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von minderjährigen und erwachsenen Personen anzuordnen oder dem Bezirksrat zu beantragen. Die Vormundschaftsbehörde ernennt die Betreuer und Betreuerinnen (Beistand, Beirat, Vormund), umschreibt deren Aufgaben und überwacht und begleitet deren Amtsführung. Sie überprüft deren Berichte und Abrechnungen und genehmigt wichtige Rechtshandlungen und Geschäfte. In gewissen Fällen regelt die Vormundschaftsbehörde das Besuchsrecht zwischen Eltern und Kindern, die nicht zusammen leben, entscheidet über Begehren betreffend gemeinsame elterliche Sorge, genehmigt Unterhaltsverträge, behandelt Adoptionsgesuche usw. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie auch zuständig zur Einweisung von minderjährigen und erwachsenen Personen in stationäre Einrichtungen.
Das Erwachsenenschutzrecht wird derzeit einer Gesamtrevision unterzogen. Es ist vorgesehen, die bisherigen Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften durch massgeschneiderte, auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtete Beistandschaften abzulösen. Neu sollen die Aufgaben der Vormundschaftsbehörden durch interdisziplinär zusammengesetzte professionelle Fachbehörden erfüllt werden. Diese Anforderungen an eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfüllt die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich bereits heute.
Am 24. September 2008 hat der Gemeinderat der Stadt Zürich Gabriela Meier als neues Mitglied der Vormundschaftsbehörde gewählt. Sie wird ihr Amt am 1. Januar 2009 antreten. Gabriela Meier war schon mehrere Jahre für die Stadt Zürich tätig, erst als Amtsvormundin im Sozialdepartement und danach als Fachbereichsleiterin Hort im Schul- und Sportdepartement. Von 2002 bis 2006 engagierte sie sich in der Kreisschulpflege Letzi und war, bis zu ihrer Wahl als Waisenrätin, Mitglied des Stadtzürcher Gemeinderates. Sie ist Expertin in der Diplomkommission der Hochschule Luzern / Soziale Arbeit.
Unter dem Vorsitz von Stadtrat Martin Waser hat sich die Vormundschaftsbehörde per 1. Januar 2009 für den Rest der Amtsdauer 2006 - 2010 wie folgt konstituiert:
Präsident: Martin Waser, Stadtrat
Kammer I:
Abteilung 1: Rita Sulser, lic. iur., Waisenrätin, I. Vizepräsidentin
Abteilung 2: Monika Mahrer, Waisenrätin
Abteilung 3: Felix Schmid, Waisenrat
Abteilung 4: Werner Sieber, Waisenrat
Kammer II:
Abteilung 5: Gabriela Meier, Waisenrätin
Abteilung 6: Walter Bühler, Waisenrat, II. Vizepräsident
Abteilung 7: Dr. Reto A. Surber, Waisenrat
Die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich ist eine von der übrigen Stadtverwaltung unabhängige, eigenständige Behörde mit sieben vollamtlichen Behördemitgliedern und dem Vorsteher des Sozialdepartements als Präsident. Die Vormundschaftsbehörde ist in sieben Abteilungen eingeteilt, die je durch eine Waisenrätin / einen Waisenrat geleitet werden. Daneben bestehen verschiedene Dienstleistungsabteilungen. Der Name Waisenrat stammt aus einer Zeit, als die Vormundschaftsbehörde hauptsächlich mit der Sorge für verwaiste Kinder in Verbindung gebracht wurde.
Die Hauptaufgabe der Vormundschaftsbehörde besteht darin, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von minderjährigen und erwachsenen Personen anzuordnen oder dem Bezirksrat zu beantragen. Die Vormundschaftsbehörde ernennt die Betreuer und Betreuerinnen (Beistand, Beirat, Vormund), umschreibt deren Aufgaben und überwacht und begleitet deren Amtsführung. Sie überprüft deren Berichte und Abrechnungen und genehmigt wichtige Rechtshandlungen und Geschäfte. In gewissen Fällen regelt die Vormundschaftsbehörde das Besuchsrecht zwischen Eltern und Kindern, die nicht zusammen leben, entscheidet über Begehren betreffend gemeinsame elterliche Sorge, genehmigt Unterhaltsverträge, behandelt Adoptionsgesuche usw. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sie auch zuständig zur Einweisung von minderjährigen und erwachsenen Personen in stationäre Einrichtungen.
Das Erwachsenenschutzrecht wird derzeit einer Gesamtrevision unterzogen. Es ist vorgesehen, die bisherigen Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften durch massgeschneiderte, auf die Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtete Beistandschaften abzulösen. Neu sollen die Aufgaben der Vormundschaftsbehörden durch interdisziplinär zusammengesetzte professionelle Fachbehörden erfüllt werden. Diese Anforderungen an eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erfüllt die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich bereits heute.