Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Stadtrat sagt 2x JA zu den eidgenössischen Betäubungsmittelvorlagen vom 30. November 2008

Medienmitteilung

Der Stadtrat unterstützt die Revision des Betäubungsmittelgesetzes sowie die Initiative für eine Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz, welche beide am 30. November 2008 zur Abstimmung gelangen.

5. November 2008

Das revidierte Betäubungsmittelgesetz verankert die Vier-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) und schafft damit Sicherheit für Bevölkerung und Betroffene. Es verlangt bessere Koordination und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen und stärkt den Kinder- und Jugendschutz. Zudem wird die Heroingestützte Behandlung Schwerstabhängiger gesetzlich verankert. Die Revision führt darum zur Verankerung und Fortführung der langjährigen und erfolgreichen städtischen Drogenpolitik.

Die Initiative für eine Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz will den Cannabiskonsum entkriminalisieren. Gerade bei Jugendlichen bietet die Strafandrohung keine Grundlage für einen wirksamen Jugendschutz, ganz abgesehen davon, kann das Verbot nicht durchgesetzt werden. Eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz lässt sich nur mit einer adäquaten Liberalisierung des Cannabiskonsums umsetzen. Selbstverständlich steht bei einer Liberalisierung die Prävention nach wie vor an erster Stelle. Legale und kontrollierbare Verkaufsstellen ermöglichen bessere Information und Qualitätskontrolle und verhindern den Schwarzmarkt.

Die Stadt Zürich hat jahrzehntelange zum Teil schmerzliche Erfahrungen im Bereich Drogen. Beide Gesetzesvorlagen schreiben den eingeschlagenen, erfolgreichen Weg der städtischen Politik fort, weshalb der Stadtrat sie nicht nur vollumfänglich unterstützt, sondern auch darauf hinweist, dass bei einer allfälligen Ablehnung die Erfolge der vergangenen Jahre gefährdet sind.

Weitere Informationen