Stellungnahme der Sozialbehörde der Stadt Zürich zum Bericht der GPK des Zürcher Gemeinderates zur Sozialhilfe
Medienmitteilung
Die Sozialbehörde der Stadt Zürich hat an ihrer heutigen ausserordentlichen Sitzung unter Leitung des Vizepräsidenten Urs Lauffer den einstimmigen Bericht der GPK des Zürcher Gemeinderates über die Prozesse und das Qualitätssicherungssystem in der Sozialhilfe sowie über allfällige Missbräuche zur Kenntnis genommen.
8. Januar 2008
Die Mehrheit der Sozialbehörde beurteilt den Bericht als wertvoll, umfassend und fair. Sie dankt der GPK dafür, dass sie im Rahmen ihrer Untersuchung verschiedentlich Mitglieder der Sozialbehörde angehört und sich damit sehr ernsthaft mit der realen Situation der Behörde und der Sozialhilfe befasst hat. Sie stellt fest, dass die Abklärungen der GPK zu den so genannten Medienfällen im Wesentlichen die Beurteilung, welche die Sozialbehörde zu den betroffenen Fällen vorgenommen und der GPK zur Verfügung gestellt hatte, bestätigen. Sie nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass die GPK mit Ausnahme des „BMW-Falles“ keine gravierenden Verfehlungen in den Abklärungen der Sozialen Dienste festgestellt hat und dass die Unterstützungsleistungen in diesen Fällen den kantonal verbindlichen SKOS-Richtlinien entsprachen.
Die SVP-Fraktion der Sozialbehörde nimmt den Bericht der GPK ablehnend zur Kenntnis. Unter anderem ist es nach Meinung der SVP-Fraktion sehr stossend, dass die GPK nur von den Leitungen der Sozialzentren ausgewählte MitarbeiterInnen, welche immer durch den Leiter des Rechtsdienstes des SD begleitet wurden, angehört hat. Des weiteren teilt die SVP-Fraktion die Schlussfolgerungen der GPK nicht, es seien nur im BMW-Fall gravierende Verfehlungen begangen worden, was der Bericht ja selbst aufzeigt. Für die SVP-Fraktion der Sozialbehörde hat die GPK des Zürcher Gemeinderates an Glaubwürdigkeit verloren.
Die Sozialbehörde hat eine behördeninterne Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der GPK intensiv zu prüfen. Die Arbeitsgruppe wird der Sozialbehörde an ihrer Sitzung von anfangs April konkrete Vorschläge unterbreiten, wie die Empfehlungen der GPK – soweit sie in die Kompetenz der Sozialbehörde fallen – umgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Fallführung und -dokumentation, Informationsaustausch zwischen den Ämtern und Behörden sowie Sanktionsmöglichkeiten.
Ausdrücklich unterstützt die Sozialbehörde die Empfehlung der GPK, Organisation und Tätigkeit der Sozialbehörde einer Reform zu unterziehen. Diese Reform soll nach Ansicht der Sozialbehörde bis Frühling 2010 abgeschlossen werden, damit die Sozialbehörde ihre nächste Legislaturperiode unter neuen Voraussetzungen in Angriff nehmen kann. Dabei soll die Unabhängigkeit der Behörde gestärkt und sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Sozialbehörde angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Fallzahlen und ihrer Verantwortung bei der Aufdeckung und Ahndung von Missbräuchen über angemessene Möglichkeiten und Mittel verfügt. Mit der Intensivierung der Tätigkeit der so genannten Einzelfallkommission und der Schaffung des ihr direkt unterstellten Sozialinspektorats hat die Behörde dazu bereits vor der GPK-Untersuchung zwei wesentliche Schritte unternommen, die sich bewähren. Über erste Ergebnisse der Arbeit des Sozialinspektorats wird die Sozialbehörde am 22. Januar 2008 an einer Medienkonferenz informieren.
Die SVP-Fraktion der Sozialbehörde nimmt den Bericht der GPK ablehnend zur Kenntnis. Unter anderem ist es nach Meinung der SVP-Fraktion sehr stossend, dass die GPK nur von den Leitungen der Sozialzentren ausgewählte MitarbeiterInnen, welche immer durch den Leiter des Rechtsdienstes des SD begleitet wurden, angehört hat. Des weiteren teilt die SVP-Fraktion die Schlussfolgerungen der GPK nicht, es seien nur im BMW-Fall gravierende Verfehlungen begangen worden, was der Bericht ja selbst aufzeigt. Für die SVP-Fraktion der Sozialbehörde hat die GPK des Zürcher Gemeinderates an Glaubwürdigkeit verloren.
Die Sozialbehörde hat eine behördeninterne Arbeitsgruppe damit beauftragt, die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der GPK intensiv zu prüfen. Die Arbeitsgruppe wird der Sozialbehörde an ihrer Sitzung von anfangs April konkrete Vorschläge unterbreiten, wie die Empfehlungen der GPK – soweit sie in die Kompetenz der Sozialbehörde fallen – umgesetzt werden können. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Fallführung und -dokumentation, Informationsaustausch zwischen den Ämtern und Behörden sowie Sanktionsmöglichkeiten.
Ausdrücklich unterstützt die Sozialbehörde die Empfehlung der GPK, Organisation und Tätigkeit der Sozialbehörde einer Reform zu unterziehen. Diese Reform soll nach Ansicht der Sozialbehörde bis Frühling 2010 abgeschlossen werden, damit die Sozialbehörde ihre nächste Legislaturperiode unter neuen Voraussetzungen in Angriff nehmen kann. Dabei soll die Unabhängigkeit der Behörde gestärkt und sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Sozialbehörde angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Fallzahlen und ihrer Verantwortung bei der Aufdeckung und Ahndung von Missbräuchen über angemessene Möglichkeiten und Mittel verfügt. Mit der Intensivierung der Tätigkeit der so genannten Einzelfallkommission und der Schaffung des ihr direkt unterstellten Sozialinspektorats hat die Behörde dazu bereits vor der GPK-Untersuchung zwei wesentliche Schritte unternommen, die sich bewähren. Über erste Ergebnisse der Arbeit des Sozialinspektorats wird die Sozialbehörde am 22. Januar 2008 an einer Medienkonferenz informieren.