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Aussenwerbung: Stadtrat lehnt Werbeverbot im öffentlichen Raum ab

Medienmitteilung

Der Stadtrat lehnt ein generelles Verbot von Aussenwerbung, die im öffentlichen Grund sichtbar ist, ab. Stattdessen will er die Praxis bei digitalen Aussenwerbeanlagen überprüfen und stoppt deren Ausbau bis 2030.

25. September 2024

Aussenwerbung hat in der Stadt Zürich seit über 120 Jahren Tradition. Sie wird in der Stadt mit Sorgfalt und Rücksicht auf das Stadtbild eingesetzt. Eine Motion der AL-Fraktion sieht nun ein grossflächiges Verbot von Aussenwerbung vor, die im öffentlichen Grund sichtbar ist. Ausnahmen sehen die Motionär*innen lediglich beim Aushang und der Beschriftung von Geschäften vor Ort, der Werbung für lokale kulturelle Veranstaltungen, unkommerzielle Angebote oder für Informationen der öffentlichen Hand sowie zur politischen Meinungsbildung. Der Stadtrat lehnt dieses pauschale Verbot ab: Es würde einen massiven und einseitigen regulativen Eingriff in die lokale Wirtschaft bedeuten – mit absehbaren Verschiebungen in andere Werbekanäle. Diese Werbemärkte sind grösstenteils von internationalen Konzernen geprägt.

Hohe Verträglichkeit, hohe Akzeptanz

Die Stadt Zürich hat heute bereits Gesetze und Richtlinien, die bei der Aussenwerbung eine hohe Qualität und Verträglichkeit verbindlich einfordern: 2022/23 hatte sie eigens die «Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund» (VARöG) sowie die städtischen Aussenwerbekonzepte, die einen verträglichen Betrieb sichern, entsprechend aktualisiert. Das Resultat: Die Aussenwerbung im öffentlichen Grund geniesst in der Stadtbevölkerung eine hohe Akzeptanz – gerade im Vergleich zu anderen Werbeformen.

Weniger Einnahmen für den öV und die Stadtkasse

Insgesamt gibt es im öffentlichen Grund der Stadt Zürich 3377 Werbeflächen, darunter auch 651 Flächen für kulturelle Werbung. Die Stadt verpachtet das Recht des Plakatanschlags im öffentlichen Grund an bewährte Schweizer Anbieter*innen. Im Rahmen von periodischen Ausschreibungen werden die Konzessionen an spezialisierte Firmen vergeben, die unter anderem auch Vorgaben zur Nachhaltigkeit einhalten müssen. Diese Konzessionen bringen der Stadt jährliche Einnahmen von insgesamt 28 Millionen Franken. Von diesen fliessen rund 9,5 Millionen Franken in die Haltestelleninfrastruktur (Bau und Unterhalt), rund 3 Millionen Franken gemäss Leistungsvereinbarung an den ZVV (Einnahmen VBZ), der Rest in die Stadtkasse.

Ausbaustopp für digitale Werbeanlagen bis 2030

377 digitale Aussenwerbeanlagen (DWA) hat die Stadt seit 2016 schrittweise an zentralen Lagen in der Innenstadt sowie an Haltestellen der VBZ in Betrieb genommen. Erkannt ist die schlechtere Ökobilanz von solchen Anlagen im Vergleich zur analogen Plakatierung. Sie sind jedoch für die Stadt wirtschaftlich um ein Vielfaches attraktiver. Die Werbefläche wurde dabei aber nicht ausgebaut, im Gegenteil: Die Umrüstung wurde bei Haltestellen als 1:1-Ersatz vollzogen. Bei den übrigen Anlagen ging die Umrüstung mit einem Abbau von Werbeflächen von 3:1 einher.

Der Stadtrat hatte parallel zum Start der Teil-Digitalisierung bereits 2017 eine unabhängige Ökobilanz erarbeiten lassen und Massnahmen im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit ergriffen. Die Anlagen werden vollständig mit Ökostrom der ewz gespiesen. Aus einer Überprüfung in diesem Jahr werden nun, in Absprache mit den Vertragspartner*innen, schrittweise weitere Verbesserungen umgesetzt. Da die ökologische Verträglichkeit der Anlagen von möglichen technischen Neuerungen profitieren könnten, beschliesst der Stadtrat nun einen Ausbaustopp für neue DWA bis 2030 und wird dann eingehend prüfen, ob eine weitere Digitalisierung sinnvoll ist.

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