Vernetzte Stadtnatur – Meilenschritte 23
Der Anteil versiegelter Flächen wird quantifiziert und auf das Minimum reduziert.
Versiegelte Flächen werden zugunsten von Grünflächen verringert. Grün- und versiegelte Flächen werden nachgewiesen.
Gebäude und ihre Umgebung sind als ökologisch wertvolle Lebensräume für Menschen und Natur gestaltet.
Insbesondere Grünflächen sind ökologisch wertvoll, wann immer die Nutzung es zulässt
Um Biodiversität zu fördern, werden Strukturreichtum und Lebensraumvielfalt als Trittsteinbiotope gezielt gefördert. Projektspezifisch werden Massnahmen nachweislich geprüft und umgesetzt. [1]
Grossbäume gehören dazu.
Bestehende Grossbäume sind möglichst zu erhalten. Ein optimaler Baum- und Wurzelschutz des Bestandes ist während sämtlicher Projektphasen gewährleistet.
Im Aussenraum wird Platz für künftige Grossbäume ermöglicht (mind. Kronenraum = Wurzelraum, die Richtgrösse 50m³ frei durchwurzelbarer Untergrund für einen Grossbaum wird angestrebt). Es werden junge Bäume mit mehrheitlich hohem Biodiversitätsindex gepflanzt.
Die Kronenrichtwerte aus der Fachplanung Stadtbäume finden bei allen Bauaufgaben Beachtung. Dies zielt auf die Erhöhung der Kronendeckung ab.
[1] Auf Flachdächern werden ökologisch wertvolle extensive Begrünungen mit PV-Anlagen kombiniert.
Begrünte Fassaden bieten Lebensräume und lokale Hitzeminderung. Die Materialisierung von Fassaden orientiert sich an den Empfehlungen des Vogelschutzes und ist durchlässig für Kleintiere. An geeigneten Fassadenexpositionen sind Nisthilfen für Gebäudebrüter in Absprache mit der Fachstelle für Schädlingsbekämpfung (UGZ) zu prüfen. Animal-Aided-Design wird mit Zielart und Studie geplant.
No-Plan-Flächen werden auf dem Perimeter zusammenhängend und zugänglich ausgewiesen. Grenze von Grundstück und Perimeter werden möglichst barrierefrei und durchlässig gestaltet. Wasser im Perimeter wird aktiv gestaltet (multifunktionale Nutzungen, offenes Gewässer unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, Regenwasser). Die Beleuchtung wird gemäss des städtischen Plans Lumière so konzipiert, dass nachtliebende Tierarten (Insekten, Fledermäuse) nicht beeinträchtigt werden.
Umweltstrategie und Masterplan Energie. Die Meilenschritte 23 definieren den Immobilienstandard zur Umsetzung der städtischen Umweltstrategie und des Masterplans Energie.
Klarer Fokus und grosse Wirkung. Umweltstrategie und Masterplan Energie formulieren ambitionierte Ziele. Der Fokus des Immobilienstandards liegt auf den Aspekten, die zur Erreichung dieser Ziele den wirkungsvollsten Beitrag leisten.
Geltungsbereich. Die Meilenschritte 23 sind Teil der Vorgaben umweltgerechtes und energieeffizientes Bauen und gelten für städtische Hochbauvorhaben sowie für Hochbauvorhaben stadtnaher Institutionen wie Stiftungen und Baurechtsnehmer und Baurechtnehmerinnen. In Baurechten können nur Anforderungen verankert werden, deren Überprüfung sichergestellt werden kann.
Nachhaltigkeit ist Grundprinzip der Immobilienstrategie Stadt Zürich (ISZ) und integraler Bestandteil unserer Baukultur. [1] Ziel der Stadt Zürich ist es, die Interessen von Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaftlichkeit in ihren Bauten zu vereinen. Alle an der Planung und am Bau Beteiligten schaffen gemeinsam einen wertvollen, vielfältigen und gesunden Lebensraum und tragen zur qualitätsvollen Innenentwicklung in der wachsenden Stadt bei. Wir bauen an der Zukunft der Stadt mit und setzen uns für langfristige Entwicklungsmöglichkeiten ein.
Suffizienz und durchdachte architektonische Lösungen mit angemessenem Einsatz von Technik sind Voraussetzung für robuste und langfristige Lösungen mit minimalen Umweltauswirkungen.
Vorbildlich und innovativ. In städtischen Bauten und ihrer Umgebung setzen wir die städtischen Strategien und Fachplanungen mit Hilfe des Immobilienstandards Meilenschritte 23 vorbildlich um. Wir denken voraus und entwickeln mit unseren Partner*innen in gezielten Studien und Pilotprojekten die Innovationen und Grundlagen für die Immobilienstandards von Morgen.
Starke Zusammenarbeit und ein konstruktives Netzwerk. Die herausfordernden energie- und umweltpolitischen Ziele lassen sich nur gemeinsam und über alle Lebenszyklusphasen von Immobilien erreichen. Gemeinsam tragen die Eigentümervertretungen, die Bauherrenvertretung, alle am Bau Beteiligten sowie die Nutzenden die Verantwortung. Wir stärken die Zusammenarbeit und fördern aktiv ein konstruktives Netzwerk.
Anmerkung:
[1] Die ISZ ist aktuell in Vernehmlassung.
Projektspezifische Umsetzung. Die Meilenschritte 23 definieren Ziele, aber erlauben unterschiedliche Wege, um auf die Bedürfnisse auf Portfolio- oder Objektebene eingehen zu können. Auf Basis der aus den Eigentümerstrategien und den Auftragsvereinbarungen abgeleiteten Projektziele werden in der Machbarkeitsstudie spezifische Lösungsansätze und Massnahmen zu Klimaschutz und Stadtklima, zu Biodiversität und Ressourceneffizienz aufgezeigt und damit die Projektdefinition präzisiert. Aus diesen Erkenntnissen werden die spezifischen Zielsetzungen für die folgenden Phasen durch die städtischen Verantwortlichen konkretisiert und gelten verbindlich.
Unterschiedlich konkrete Anforderungen. Der Immobilienstandard bezieht sich direkt auf die vier städtischen Umweltziele und ist entsprechend den unterschiedlich weit fortgeschrittenen Zielstrategien und Zielvorgaben der Umweltstrategie unterschiedlich konkret als Anforderung formuliert. Im Bereich der klimaneutralen Stadt sowie des gesunden städtischen Umfelds beinhaltet der Immobilienstandard klare und eindeutige Anforderungen. Im Bereich der intelligenten Ressourcennutzung und der vernetzten Stadtnatur ist die Umsetzung der Fachplanungen Stadtbäume und Hitzeminderung vorgegeben; die weiteren angestrebten Ziele müssen geprüft werden.
Aktualisierung. Themen, Vorgaben und Bedingungen sind in schnellem Wandel und einige Fachplanungen sind aktuell erst am Entstehen. Die Meilenschritte 23 werden daher alle zwei Jahre geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Für die Weiterentwicklung der Immobilienstandards werden Kennzahlen zu möglichen künftigen Schlüsselindikatoren erhoben. [1]
Berichterstattung. Über die Wirkung der Meilenschritte auf die Hochbauvorhaben aller Eigentümervertretungen erstattet das AHB alle zwei Jahre einen Bericht zu Handen der Umweltdelegation und publiziert diesen. Nicht eingehaltene Anforderungen sind zu begründen. Die Zielerreichung in den Immobilienportfolios ist Sache der Eigentümervertretungen.
Anmerkung:
[1] z.B. Suffizienz, Energiebedarf in den Wintermonaten und ausserhalb der Nutzungszeit, oder Kohlenstoffsenken.
Weitere Meilenschritte 23
Weitere Informationen
Fachkompetenzen Nachhaltigkeit
Annette Aumann
Bereichsleiterin Fachkompetenzen Nachhaltigkeit
T +41 44 412 21 61