Förderprogramm KlimUp
Das Förderprogramm KlimUp unterstützt Start-ups in der Frühphase und gemeinnützige Organisationen (NPO), die einen Beitrag zum städtischen Klimaziel Netto-Null und/oder Umweltziel der intelligenten Ressourcennutzung leisten.
Aktuell
Nächste Förderrunde: Für die vierte Förderrunde ab Anfang 2025 gelten folgende Eingabefristen:
- Teil 1 der Anträge kann vom 27. Januar bis 5. März 2025 eingereicht werden
- Teil 2 der Anträge kann (nach vorheriger Genehmigung von Teil 1) bis am 12. März 2025 eingereicht werden
Die Antragstellenden werden bis Anfang Juni 2025 über den Entscheid informiert.
Die Antragstellenden der aktuellen Förderrunde werden bis Mitte Dezember 2024 über den Entscheid informiert.
Die ersten beiden Förderrunden 2024 sind abgeschlossen: Mehr zu den geförderten Projekten.
Das Förderprogramm KlimUp läuft solange, bis die bewilligten Ausgaben von 14 Millionen Franken ausgeschöpft sind, längstens bis Ende 2028.
Start-ups in der Frühphase können einmalige Innovationsbeiträge von 35 000 bis 250 000 Franken beantragen. Neben der finanziellen Unterstützung profitieren sie von diversen weiteren Leistungen von unserem Umsetzungspartner Bluelion sowie vom KlimUp-Netzwerk.
NPO können einmalige Projektbeiträge von 5000 bis 100 000 Franken oder mehrjährige Betriebsbeiträge von 60 000 bis 600 000 Franken beantragen.
Förderziele
KlimUp trägt zu folgenden städtischen Klima- und Umweltzielen bei:
- Reduktion der direkten Treibhausgasemissionen
- Reduktion der indirekten Treibhausgasemissionen
- Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender Negativemissionstechnologien
- Intelligente Ressourcennutzung
Förderbeiträge und Bedingungen
KlimUp umfasst drei Fördermassnahmen mit unterschiedlichen Beiträgen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bedingungen.
Fördermassnahmen
Einmalige Innovationsbeiträge für Start-ups in der Frühphase | Einmalige Projektbeiträge für NPO | Mehrjährige Betriebsbeiträge für NPO |
---|---|---|
35 000 bis 250 000 Franken pro Start-up | 5000 bis 100 000 Franken pro Projekt | 60 000 bis 600 000 Franken pro NPO während 2 bis 4 Jahren |
Förderbedingungen
Gefördert werden Start-ups in der Frühphase, die mit ihrem Geschäftsmodell neue Wege zur Erreichung von mindestens einem der Förderziele von KlimUp aufzeigen. Dabei kann es sich um neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Technologien handeln. Zudem wird ein skalierbares Geschäftsmodell vorausgesetzt (exponentielles Wachstum der Umsätze bei gleichbleibenden / nur linear steigenden Kosten).
- Das Start-up ist bereits gegründet oder die Gründung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach einer allfälligen Förderzusage (Antragseinreichung gilt als Absichtserklärung).
- Die Unternehmensgründung liegt nicht mehr als fünf Jahre zurück (Ausnahmen möglich, wenn besondere Gründe vorliegen, z. B. Krankheiten oder Unfall).
- Das Start-up muss seinen Hauptsitz oder eine Zweigniederlassung in der Stadt Zürich haben oder die Absicht erklären, dass die entsprechende Sitzverlegung innerhalb von sechs Monaten nach allfälliger Förderzusage erfolgt (Antragseinreichung gilt als Absichtserklärung).
- Das Start-up befindet sich in der Frühphase, d. h. vor Markteintritt und hat noch kein vollständig entwickeltes und skalierbares Produkt, Dienstleistung oder Technologie verkauft. Demos, Pilot-Projekte oder POCs sind davon ausgenommen.
- Das Start-up hat noch keine finanziellen Mitteln von institutionellen Investor*innen erhalten. Institutionelle Investor*innen werden im Rahmen des Förderprogramms KlimUp wie folgt definiert: Eine juristische Person, die finanzielle Mittel in Form von Eigenkapital oder eines Wandeldarlehens von mind. 200 000 Franken in ein Start-up investiert.
- Erhaltene Fördergelder (grants) von anderen Förderprogrammen schliessen eine Teilnahme nicht aus.
- Gründer*innen besitzen noch mindestens 50% der Unternehmensanteile.
Förderbeiträge
Die einmaligen Innovationsbeiträge betragen mindestens 35 000 und höchstens 250 000 Franken pro Start-up.
- Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen.
- Einmalige Innovationsbeiträge für Start-ups können nur einmal beantragt werden.
- Eine Kumulation mit Förderbeiträgen anderer Förderinstrumente ist möglich.
Förderbedingungen
Gefördert werden Projekte von gemeinnützigen Organisationen (NPO), die zur Erreichung von mindestens einem der Förderziele von KlimUp neue Wege aufzeigen oder Breitenwirkung entfalten. Das Projekt muss zur Sensibilisierung der Zielgruppen im Hinblick auf die Förderziele beitragen und weitestgehend selbständig umgesetzt werden.
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die folgender Definition entsprechen: Eine Organisation, die Zwecke verfolgt, die dem Gemeinwohl dienen; die nicht eigennützig tätig ist; die keine Gewinne an Aktionär*innen, Eigentümer*innen sowie Mitarbeiter*innen ausschüttet; und die die erwirtschafteten Mittel dazu verwendet, die festgelegten gemeinnützigen Zwecke zu fördern.
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die bereits gegründet sind oder deren Gründung gemäss entsprechender Absichtserklärung innerhalb von drei Monaten nach allfälliger Förderzusage erfolgt (Antragseinreichung gilt als Absichtserklärung).
- Als Rechtsform ist insbesondere ein Verein, eine Stiftung, eine Genossenschaft, eine GmbH oder eine AG möglich.
- Der Hauptsitz oder eine Zweigniederlassung der gemeinnützigen Organisation muss in der Schweiz liegen oder innerhalb von sechs Monaten nach allfälliger Förderzusage dorthin verlegt werden (Antragseinreichung gilt als Absichtserklärung).
- Die gemeinnützige Organisation ist steuerbefreit. Von diesem Erfordernis sind gemeinnützige Organisationen ausgenommen, wenn sie einen einmaligen Projektbeitrag von höchstens 10 000 Franken beantragen, oder ihre Gewinne aufgrund der geringen Höhe gemäss eidgenössischer oder kantonaler Steuergesetzgebung nicht besteuert werden.
Förderbeiträge
Es werden Beiträge zwischen 5000 und 100 000 Franken pro Projekt ausgerichtet. Pro Organisation liegt die Obergrenze bei 100 000 Franken.
- Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen.
- Eine gemeinnützige Organisation kann für dasselbe Projekt nur einmal einen Antrag einreichen.
- Eine gemeinnützige Organisation kann mehrere Anträge einreichen, wenn sie sich auf verschiedene Projekte beziehen. Hier gilt die Obergrenze von 100 000 Franken pro Organisation.
- Eine Kumulation mit Förderbeiträgen anderer Förderinstrumente ist möglich, sofern es dadurch nicht zu einer Doppelfinanzierung einzelner Ausgabenpositionen kommt.
Förderbedingungen
Gefördert wird der Betrieb bereits bestehender Angebote von gemeinnützigen Organisationen (NPO), die zur Erreichung von mindestens einem der Förderziele von KlimUp beitragen. Die Betriebsbeiträge dienen der Deckung von wiederkehrenden Kosten im Zusammenhang mit Personal, Raummieten und übrigen Betriebsaufwänden. Es sollen insbesondere lokale Zürcher Netzwerke und Plattformen in den Bereichen Nachhaltigkeit, nachhaltiger Konsum und nachhaltige Ernährung gefördert werden, die Plattformen, Veranstaltungen, Vernetzungen oder Ähnliches anbieten.
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die folgender Definition entsprechen: Eine Organisation, die Zwecke verfolgt, die dem Gemeinwohl dienen; die nicht eigennützig tätig ist; die keine Gewinne an Aktionär*innen, Eigentümer*innen sowie Mitarbeiter*innen ausschüttet; und die die erwirtschafteten Mittel dazu verwendet, die festgelegten gemeinnützigen Zwecke zu fördern.
- Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die bereits gegründet sind oder deren Gründung gemäss entsprechender Absichtserklärung innerhalb von drei Monaten nach allfälliger Förderzusage erfolgt (Antragseinreichung gilt als Absichtserklärung).
- Als Rechtsform ist insbesondere ein Verein, eine Stiftung, eine Genossenschaft, eine GmbH oder eine AG möglich.
- Die gemeinnützige Organisation muss ihren Hauptsitz oder eine Zweigniederlassung in der Stadt Zürich haben oder innerhalb von sechs Monaten nach allfälliger Förderzusage dorthin verlegen (Antragseinreichung gilt als Absichtserklärung).
- Die gemeinnützige Organisation ist steuerbefreit. Von diesem Erfordernis sind gemeinnützige Organisationen ausgenommen, wenn ihre Gewinne aufgrund der geringen Höhe gemäss eidgenössischer oder kantonaler Steuergesetzgebung nicht besteuert werden.
Förderbeiträge
Die mehrjährigen Betriebsbeiträge betragen insgesamt mindestens 60 000 und höchstens 600 000 Franken. Mehrjährige Betriebsbeiträge können nur einmal beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt jährlich über eine Dauer von mindestens zwei Jahren und höchstens vier Jahren. Dabei werden pro Jahr zwischen 30 000 und 200 000 Franken ausbezahlt.
Antrag einreichen
Nächste Förderrunde: Für die vierte Förderrunde ab Anfang 2025 gelten folgende Eingabefristen:
- Teil 1 der Anträge kann vom 27. Januar bis 5. März 2025 eingereicht werden
- Teil 2 der Anträge kann (nach vorheriger Genehmigung von Teil 1) bis am 12. März 2025 eingereicht werden
Die Antragstellenden werden bis Anfang Juni 2025 über den Entscheid informiert.
Das Förderprogramm KlimUp läuft solange, bis die bewilligten Ausgaben von 14 Millionen Franken ausgeschöpft sind, längstens bis Ende 2028.
Bitte beachten Sie vor dem Einreichen Ihres Antrags die folgenden Hinweise:
Ein KlimUp-Antrag besteht aus zwei Teilen. Zuerst prüfen wir Ihre formalen Angaben (in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen). Bei einem positiven Entscheid werden wir Sie bitten, uns weitere, detaillierte Angaben zu machen.
Vorschau der zwei Antragsformulare zur Vorbereitung (jeweils auch in Englisch), die Eingabe erfolgt im Webformular:
Bei allgemeinen Fragen zum Förderprogramm KlimUp nutzen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular.
Folgende Hilfsmittel stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:
Falls Sie Schwierigkeiten haben mit digitalen Medien, bieten wir Ihnen an, Ihren Antrag gemeinsam vor Ort im Klimabüro (Beatenplatz 2, 8001 Zürich) einzureichen. Bitte beachten Sie, dass diese Termine nicht als persönliches Kennenlernen oder IT-Support bei technischen Problemen gedacht sind. Die Personen, welche vor Ort Hilfestellung leisten, entscheiden nicht über Ihren Antrag und können keine Aussage zu Ihrem Antrag machen. An folgenden Terminen können Sie vorbeikommen:
- Montag, 22. Januar 2024, 14 bis 17 Uhr
- Mittwoch, 7. Februar 2024, 10 bis 13 Uhr
- Mittwoch, 28. Februar 2024, 14 bis 17 Uhr
Weiterer Förderprozess
Ablauf
- Unsere Partnerorganisationen Bluelion (für Start-ups) und Genossenschaft Startzentrum Zürich (für NPO) prüfen und bewerten die Anträge zuhanden einer interdisziplinären Fachkommission, die aus zwei Gremien besteht – eines für Start-ups, eines für NPO. Diese beurteilen die Anträge in der Regel dreimal jährlich.
- Der Direktor des Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich entscheidet basierend auf der Empfehlung der Fachkommission über die Beitragsvergabe.
- Die KlimUp Geschäftsstelle informiert die Antragssteller*innen zeitnah (in der Regel fünf Arbeitstage nach der Fachkommissionssitzung) über den Entscheid.
- Die KlimUp Geschäftsstelle schliesst mit den zu fördernden Start-ups und NPO jeweils eine Fördervereinbarung ab, in welcher unter anderem zu erreichende Meilensteine definiert werden.
Kriterien zur Antragsbeurteilung
- Relevanz und Wirkung in Bezug auf die Förderziele
- Nutzenversprechen des Geschäftsmodells, des Projekts oder des Angebots
- Marktpositionierung
- Finanzplanung
- Umsetzungsplanung mit Zeitplan und Massnahmen
- Kompetenzen von Team und Trägerschaft
Mitglieder der Fachkommission für Start-ups
- Myke Näf, Übermorgen Ventures AG, Co-Gründer und Managing Partner
- Reto Ringger, Globalance Bank AG, Gründer und CEO
- Thomas Siegrist, Helbling Equities AG, Senior Projektleiter Ideation
- Michelle Tschumi, Zürcher Kantonalbank, Leiterin Startup Finance
- Res Witschi, Swisscom AG, Leiter Corporate Responsibility
- Metin Zerman, Energie 360° AG, Leiter Start-up Investments
Mitglieder der Fachkommission für NPO
- Barbara Dubach, Engageability GmbH, Gründerin und Geschäftsführerin
- Britta Friedrich, Migros Genossenschaftsbund, Leiterin Migros Pionierfonds
- Annette Jenny, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Dozentin Forschungsgruppe Nachhaltigkeitskommunikation und Umweltbildung
- Stephanie Moser, Universität Bern, Mitglied Exekutivkomitee Centre for Development and Environment, Leiterin Just Economies and Human Well-Being Impact Area
- Katia Weibel, Stiftung Mercator Schweiz, Stv. Geschäftsführerin
Das Förderprogramm KlimUp verfügt über ein vom Gemeinderat beschlossenes Gesamtbudget. Die Expert*innen und die Fachkommission wählen aus allen eingehenden Anträgen auf Förderbeiträge jeweils die qualitativ überzeugendsten Anträge aus. Es besteht kein Anspruch auf Fördergelder.
Die geförderten Start-ups und NPO sind verpflichtet, via KlimUp-Plattform laufend über die erreichten, gemeinsam definierten Meilensteine zu berichten, spätestens bei Projektabschluss. Die Auszahlung der Förderbeiträge ist an diese Meilensteine geknüpft.
Die geförderten Start-ups und NPO bleiben auch nach Projektabschluss in der KlimUp Community und profitieren vom Netzwerk.
Wir empfehlen Ihnen, den monatlichen Klima-Newsletter der Stadt Zürich zu abonnieren, damit Sie immer auf dem aktuellen Stand in Sachen städtische Klimapolitik sind. Im Klima-Newsletter informieren wir Sie auch über Neuigkeiten zum Förderprogramm KlimUp. Gemeinnützige Projekte im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit können auch über das Förderprogramm Kooperationen Unterstützung beantragen.
Kontakt
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