Zuweisende und Fachpersonen
Wir verstehen uns als vertrauensvolle Partnerin in einem Prozess, der Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung neue Perspektiven eröffnet.
Die Suchtfachklinik Zürich bietet substanzabhängigen Menschen eine psychiatrische und sozialtherapeutische Behandlung. Die Zusammenarbeit mit zuweisenden Ärzt*innen und weiteren Fachpersonen ist von essenzieller Bedeutung.
Zuweisungen durch Gesundheitsdienstleister*innen
Überweisungen an Nachbehandler*innen
Bei Bedarf erfolgt eine Überweisung an eine*n Nachbehandler*in, dies kann ein niedergelassene*r Psychiater*in, ein*e Psycholog*in oder eine andere suchtmedizinische Einrichtung sein. Nachbehandler*innen übernehmen die fortlaufende Betreuung und Therapie des*der Patient*in um den Behandlungserfolg langfristig zu sichern und Rückfälle zu vermeiden.
Zusammenarbeit mit den Vollzugsbehörden bei Massnahmenbehandlungen
Die Zusammenarbeit mit den Vollzugsbehörden bei einer Massnahmenbehandlung bezieht sich auf die Kooperation zwischen der Suchtfachklinik und den Justizbehörden. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, wenn eine Person, die eine Straftat begangen hat, im Rahmen einer gerichtlichen Anordnung eine Therapie erhält, beispielsweise zur Behandlung von Suchterkrankungen oder psychischen Störungen. Ziel ist es, die Behandlung im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben durchzuführen, den Therapieerfolg zu gewährleisten und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit zu berücksichtigen. Die Vollzugsbehörden überwachen die Einhaltung der Auflagen, während die Klinik die therapeutische Behandlung durchführt.