Schädlingsbefall
Inspektionen
In Stadtzürcher Wohnungen
Wohnen Sie in Zürich und haben Probleme mit Schädlingen in Ihrer Wohnung? Unternimmt Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter nichts dagegen? Dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen Ihren Fall, führen gegebenenfalls eine kostenlose Inspektion durch und können Ihre Hausverwaltung bei Befall von mehreren Wohnungen zu einer Kontrolle und Bekämpfung im ganzen Haus auffordern. Aus Datenschutzgründen werden der Verwaltung die Namen der betroffenen Mieterinnen und Mieter nicht mitgeteilt.
Wenn Sie nicht in der Stadt Zürich wohnen
Sie können die Insekten von verschiedenen Instituten oder Schädlingsbekämpfungsfirmen bestimmen lassen. In unseren Merkblättern finden Sie eine Auflistung von Instituten, die Insekten bestimmen, und von Schädlingsbekämpfungsfirmen im Kanton Zürich.
Wer trägt die Kosten?
Grundsätzlich gilt: Wer einer Firma den Auftrag zur Bekämpfung gibt, trägt die Kosten. Sprechen Sie sich deshalb mit der Vermietung bzw. der zuständigen Verwaltung ab. Sollten Sie den Schädlingsbefall selbst verursacht haben, müssen Sie in der Regel selbst für die Kosten der Bekämpfung aufkommen.
Bei einem Schädlingsbefall (z. B. Ameisen, Bettwanzen, Schaben) in mehr als einer Wohnung eines Blocks ist die Bekämpfung vom Vermieter oder von der Vermieterin durchführen zu lassen. Die Kosten dieser Bekämpfung dürfen nicht auf die Mieterschaft abgewälzt werden, da nicht mehr nachgewiesen werden kann, wer die Schädlinge eingeschleppt hat.
Gesetzliche Grundlagen
- Gemäss Artikel 256 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) muss die Verwaltung der Mieterin oder dem Mieter die Wohnung in einem zum Gebrauch tauglichen Zustand übergeben und denselben erhalten. Dazu gehört auch, dass die Wohnung ohne Einschränkung durch Schädlinge für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Obligationenrecht (OR), Mietrecht
- Die kantonale Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene legt fest, dass die Gemeinden die Hygiene in ihrem Gemeindegebiet fördern und für die Beseitigung von Gefahren für Gesundheit und Wohlbefinden sorgen. Dazu gehört auch die Ungezieferbekämpfung. Die Behörden sind befugt, die zum Vollzug dieser Verordnung erforderlichen Kontrollen vorzunehmen. Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene
Vorsicht bei der Anwendung von Insektensprays
Greifen Sie nicht sofort zum Insektenspray, sondern lassen Sie sich beraten. Eine nicht fachgerecht ausgeführte Schädlingsbekämpfung kann Ihre Gesundheit gefährden und zu Schäden in der Wohnung führen. Informieren Sie sich anhand unseres Merkblattes, inwiefern der Einsatz von Insektenspray sinnvoll ist oder rufen Sie uns an. Oft gibt es Alternativen.
Weitere Informationen
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