Bereits im Oktober 2002 hat der Stadtrat das Moratorium für das Aufstellen von Mobilfunkantennen auf städtischen Gebäuden grundsätzlich aufgehoben (STRB 2002/1636). Vorsorglich ausgenommen blieben damals jedoch ausgewählte Gebäude wie Schulhäuser, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Spielplätze sowie Grundstücke in deren direkter Nachbarschaft. Diese Zurückhaltung entstand damals, weil noch nicht ausreichend erforscht war, ob die Strahlenbelastung durch Mobilfunkantennen gesundheitliche Auswirkungen hat. Aktuelle Studien zeigen, dass die geltenden Anlagegrenzwerte ausreichend vor der Belastung von Mobilfunkanlagen schützen. Aus diesem Grund hebt der Stadtrat das bestehende Moratorium für diese Gebäude auf. Dies erfolgt unter der Bedingung, dass die Mobilfunkbetreibenden einen Nachweis erbringen, dass die Strahlenbelastung in der Umgebung optimiert wird.
Effiziente Netzabdeckung minimiert Strahlenbelastung
Da die persönliche Strahlenexposition im Schnitt zu 96 % vom eigenen Mobiltelefon bestimmt wird, ist ein guter Empfang entscheidend, um die Strahlenbelastung gering zu halten. Die effektivste Methode zur Minimierung der Strahlenbelastung ist daher die Nutzung der effizientesten Mobilfunktechnologie. Moderne adaptive Antennentechnologien haben die Fähigkeit, den Empfang gezielt dorthin zu leiten, wo sich das verbundene Mobiltelefon befindet. Im Vergleich zu herkömmlichen Antennen liegt die Strahlenbelastung in der Umgebung der Antenne somit im Durchschnitt tiefer.
Netzausbau unter klaren Auflagen
Mit der Aufhebung des Moratoriums können nun weitere städtische Liegenschaften für die Installation von 5G-Antennen genutzt werden, sofern der Standort geeignet ist. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Belastungssituation der Mobilfunkstrahlung in der Umgebung der betroffenen Liegenschaft durch die neue Mobilfunkanlage optimiert wird. Dieser Nachweis wird durch den Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich überprüft. Jeder Antennenstandort wird individuell bewertet. Die Genehmigung zur Installation erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
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