Wir sind offen für alle Einwohner*innen der Stadt Zürich, unabhängig ihrer finanziellen Lage. Auch wer Bezüger*in von Zusatzleistungen ist, kann bei uns einziehen und unsere Leistungen in den Bereichen Wohnen, Betreuung und Pflege nutzen. Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich müssen die Kostenträger geklärt sein.
Die Aufenthaltskosten umfassen die Hotellerie- und Betreuungstaxe, die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten, die individuellen Nebenleistungen sowie die Ein- und Austrittspauschale.
Die Hotellerietaxe umfasst die Unterbringung in der gewählten Hotelleriekategorie, drei Mahlzeiten pro Tag sowie den Wäsche- und Reinigungsservice. Die Hotelleriekategorien unterscheiden sich in Bezug auf Zimmergrösse, Ausbaustandard und Infrastruktur des Gesundheitszentrums.
Die Preise verstehen sich pro Person und pro Tag.
Erbringen von Eigenleistungen
Die Bewohnenden haben die Möglichkeit, selbst Leistungen in der Haushaltsführung zu erbringen. Diese Eigenleistungen werden vertraglich festgehalten und durch eine Gutschrift vergütet.
Die Betreuungstaxe umfasst Leistungen wie die allgemeine Unterstützung im Alltag, die Förderung sozialer Kontakte, die Aktivierung wie auch das Angebot an kulturellen Veranstaltungen.
Die Pflegekosten werden durch Beiträge der Krankenversicherung, der öffentlichen Hand sowie einer Eigenbeteiligung durch die Bewohnenden finanziert. Die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten beträgt für die Bewohnenden:
Weitere Leistungen wie z.B. Restaurantkonsumationen, Coiffeurbesuche, Telefonkosten, Transport und Begleitung an externe Termine usw. werden den Bewohnenden in Rechnung gestellt.
je Fr. 300.–
Beim Eintritt wird ein Depot von Fr. 5000.– verrechnet. Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich kann ein höheres Depot verlangt werden.
Ergänzungsleistungen
Unsere Leistungen in den Bereichen Wohnen, Betreuung und Pflege sind mit wenigen Ausnahmen vom Amt für Zusatzleistungen anerkannt. Reichen die Einnahmen für die Finanzierung des Aufenthalts im Gesundheitszentrum nicht aus, können beim Amt für Zusatzleistungen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beantragt werden.
Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich
Für Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich wird pro Tag ein Zuschlag von Fr. 22.– erhoben. Zudem wird eine subsidiäre Kostengutsprache für die Aufenthaltskosten sowie die schriftliche Bestätigung der Übernahme der Restfinanzierung an den Pflegekosten zu Pflegevollkosten durch die zuständige(n) Behörde(n) benötigt.
Weitere Bestimmungen
- Die Tarife basieren auf der gültigen Taxregelung «Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über städtische Einrichtungen für ältere unterstützungsbedürftige oder pflegebedürftige Personen (AB VsEP)» der Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich.
- Mit den Bewohnenden wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen.
- Die Hausordnung ist ein fester Bestandteil des Pensionsvertrags.
- Die Zimmer in den Wohnbereichen für Menschen mit Demenz in den Gesundheitszentren für das Alter Eichrain, Mathysweg und Trotte sind Teil der spezialisierten Pflege und im Kostenblatt dieser Angebote aufgeführt.
Die eigenen vier Wände zu verlassen und in ein Gesundheitszentrum umzuziehen, ist ein grosser Schritt in Ihrem Leben. Wir begleiten Sie dabei.
Das erfahrene Beratungsteam der Fachstelle Zürich im Alter beantwortet Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistungen, zu unseren Einrichtungen oder zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei einer Anmeldung.