
Die Aufenthaltskosten umfassen die Hotellerie- und Betreuungstaxe, die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten, die individuellen Nebenleistungen sowie die Ein- und Austrittspauschale.
Die Hotellerietaxe umfasst die Unterbringung in der gewählten Hotelleriekategorie, die Verpflegung sowie den Wäsche- und Reinigungsservice.
Gesundheitszentren für das Alter «Spezialisierte Pflege»
Gesundheitszentren für das Alter «Wohnen im Alter» spezialisierter Wohnbereich für Menschen mit Demenz
Diese spezialisierten Wohnbereiche befinden sich in den Gesundheitszentren für das Alter Eichrain, Mathysweg und Trotte.
Die Betreuungstaxe umfasst Leistungen wie die allgemeine Unterstützung im Alltag, die Förderung sozialer Kontakte, die Tagesgestaltung und Aktivierung, kulturelle Veranstaltungen und die Begleitung durch die Sozialberatung.
Die Pflegekosten werden durch Beiträge der Krankenversicherung, der öffentlichen Hand sowie einer Eigenbeteiligung durch die Bewohnenden beglichen. Die Eigenbeteiligung der Bewohnenden an den Pflegekosten beträgt Fr. 23.– pro Tag.
Weitere Leistungen wie z.B. Transporte und Begleitung an externe Termine, Telefonkosten, Restaurantkonsumationen, Coiffeurbesuch usw. werden den Bewohnenden in Rechnung gestellt.
je Fr. 300.–
Beim Eintritt wird ein Depot von Fr. 5000.– verrechnet. Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich kann ein höheres Depot verlangt werden.
Leistungen Krankenversicherung
Kassenpflichtige ärztliche Leistungen, diagnostische und therapeutische Leistungen sowie Arzneimittel werden von der Krankenversicherung übernommen und dieser direkt in Rechnung gestellt. Es gilt die übliche, vom Gesetzgeber vorgegebene Beteiligung für Franchise und Selbstbehalt.
Ergänzungsleistungen
Unsere Leistungen in den Bereichen Wohnen, Betreuung und Pflege sind mit wenigen Ausnahmen vom Amt für Zusatzleistungen anerkannt. Reichen die Einnahmen für die Finanzierung des Aufenthalts im Gesundheitszentrum nicht aus, können beim Amt für Zusatzleistungen Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beantragt werden.
Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich
Für Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich wird pro Tag ein Zuschlag von Fr. 22.– erhoben. Zudem wird eine subsidiäre Kostengutsprache für die Aufenthaltskosten sowie die schriftliche Bestätigung der Übernahme der Restfinanzierung an den Pflegekosten zu Pflegevollkosten durch die zuständige(n) Behörde(n) benötigt.
Weitere Bestimmungen
- Die Tarife basieren auf der gültigen Taxregelung «Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über städtische Einrichtungen für ältere unterstützungsbedürftige oder pflegebedürftige Personen (AB VsEP)» der Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich.
- Beim Eintritt wird mit den Bewohnenden ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.
- Die Hausordnung ist ein fester Bestandteil des Betreuungsvertrags.
- Ein- und Austrittstage werden voll verrechnet. Die Verrechnung endet 5 Tage nach dem Austrittstag.
- Bei verzögertem Eintritt, einer Abwesenheit (z. B. Spitalaufenthalt oder Probewohnen) oder bei verzögerter Zimmerfreigabe bei Austritt wird ab dem ersten vollständigen Abwesenheitstag eine Ermässigung von Fr. 28.50 pro Tag gewährt.
Die eigenen vier Wände zu verlassen und in ein Gesundheitszentrum umzuziehen, ist ein grosser Schritt in Ihrem Leben. Wir begleiten Sie dabei.
Unser erfahrenes Beratungsteam beantwortet Ihre Fragen rund um unsere Dienstleistungen, zu unseren Einrichtungen oder zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei einer Anmeldung.