Kostenübersicht
Bei den städtischen Gesundheitszentren für das Alter erwartet Sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Aufenthaltskosten umfassen die Hotellerie- und Betreuungstaxe, die Eigenbeteiligung an den Pflegekosten, die individuellen Nebenleistungen sowie die Ein- und Austrittspauschale.
Kostenübersicht AÜP
Hotellerietaxe | Fr. 135.– pro Tag |
+ Betreuungstaxe während der ersten 14 Tage | Fr. 75.– pro Tag |
+ Betreuungstaxe ab dem 15. Tag | Fr. 60.– pro Tag |
+ Eigenbeteiligung an den Pflegekosten* | Fr. 23.– pro Tag |
+ Ein- und Austrittspauschale | je Fr. 300.– |
* Mit spitalärztlicher Verordnung (gemäss KVG Art. 25a Abs. 2) fällt während max. 14 Tagen keine Eigenbeteiligung an den Pflegekosten an.
Die Hotellerietaxe umfasst Unterkunft, Verpflegung, Wäscheservice und Reinigung. Bei der rehabilitativen Akut- und Übergangspflege besteht keine Wahlmöglichkeit in Bezug auf die Zimmerkategorie.
Die Betreuungstaxe umfasst Leistungen wie die allgemeine Unterstützung im Alltag, die Förderung sozialer Kontakte, die Tagesgestaltung und Aktivierung, die Begleitung durch die Sozialberatung sowie ein individuelles Case Management.
Die Pflegekosten werden beglichen durch Beiträge der Krankenversicherung und der öffentlichen Hand sowie durch eine Eigenbeteiligung der Patient*innen. Die Eigenbeteiligung der Patient*innen beträgt Fr. 23.– pro Tag.
Weitere Leistungen wie z. B. Restaurantkonsumationen, ein Coiffeurbesuch oder Fahrdienste und Begleitungen an externe Termine werden den Patient*innen in Rechnung gestellt.
Leistungen Krankenversicherung
Kassenpflichtige ärztliche Leistungen, diagnostische und therapeutische Leistungen sowie Arzneimittel werden von der Krankenversicherung übernommen und dieser direkt in Rechnung gestellt. Es gilt die übliche vom Gesetzgeber vorgegebene Beteiligung für Franchise und Selbstbehalt.
Ergänzungsleistungen
Unsere Leistungen in den Bereichen Wohnen, Betreuung und Pflege sind mit wenigen Ausnahmen vom Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV anerkannt. Reicht die Rente zusammen mit dem sonstigen Einkommen und Vermögen für die Finanzierung nicht aus, können dort Ergänzungsleistungen beantragt werden.
Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege
Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich, die keine Ergänzungsleistungen, aber individuelle Prämienverbilligungen beziehen, können «Beiträge für Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege» beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV beantragen.
Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich
Für Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich wird pro Tag ein Zuschlag von Fr. 22.– erhoben. Zudem wird eine subsidiäre Kostengutsprache der zuständigen Behörde(n) für die Aufenthaltskosten benötigt – mitsamt schriftlicher Bestätigung der Übernahme der Restfinanzierung an den Pflegekosten zu Pflegevollkosten.
Weitere Bestimmungen
- Die Tarife basieren auf der gültigen Taxregelung «Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über städtische Einrichtungen für ältere unterstützungsbedürftige oder pflegebedürftige Personen (AB VsEP)» der Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich.
- Ein- und Austrittstage werden voll verrechnet.