Amphibienleiter

Entwässerungsschächte mit folgenden Amphibienschutzmassnahmen: a) eingesetzte Amphibienleitern b) ein- oder beidseitig angebrachte Belagsrampen oder Randsteinabschrägungen am Randabschluss. An Amphibienzugstellen können Belagsrampen/Randsteinabschrägungen ohne Schachtbezug vorkommen.

Datenbezug

Stadt Zürich
Artenförderung und Schutzgebiete
Beatenplatz 2
8001 Zürich