Überbauungs- und Erschliessungsstand der Gemeinden (OGD) (kantonaler Datensatz)
Überbauungs- und Erschliessungsstand, nachgeführt durch die Gemeinden.
Die Gemeinden müssen gemäss Art. 31 Raumplanungsverordnung den Überbauungs- und Erschliessungsstand der Bauzonen periodisch nachführen.
Die Gemeinden müssen gemäss Art. 31 Raumplanungsverordnung den Überbauungs- und Erschliessungsstand der Bauzonen periodisch nachführen.