Zuständigkeiten Wasserbau (OGD) (kantonaler Datensatz)
Bei den kantonalen Gewässern besteht (abgesehen von den Konzessionsstrecken der Wasserkraftwerke) eine Unterhaltspflicht von Seiten des Kantons, welche in einem RRB 1993 sowie mit 2 Ergänzungen dazu festgelegt wurde. Die rund 406 km Fliessgewässer sowie die 3 Hauptseen (Zürich, Greifen- Pfäffikersee) werden von den 6 Werkhöfen der Sektion Gewässerunterhalt vom AWEL Wasserbau unterhalten.
Dies umfasst Uferpflege, kleine Reparaturen, Kontrollen und Beseitigung/Meldung von allfälligen Wassergefahren
Der Datensatz enthält die Zuständigkeitsgebiete der einzelnen Werkhöfe sowie deren zuständigen Personen.
Daneben sind die Zuständigkeiten der weiteren Sektionen Planung (Gewässerraum, Revitalisierung, Nutzungsplanung), Bau (Wasserbauprojekte an kantonalen Gewässern), Ufer- und Gewässernutzung (Bewilligungen an Fliess- und Stehgewässer) sowie Kommunaler Wasserbau (Beratungen) der Abteilung Wasserbau aufgelistet, welche neben den kantonalen auch die kommunalen Gewässer (Fliess- und Stehgewässer), Hochwasserrückhaltebecken sowie Seebauten und Konzessionsland umfasst.
Dies umfasst Uferpflege, kleine Reparaturen, Kontrollen und Beseitigung/Meldung von allfälligen Wassergefahren
Der Datensatz enthält die Zuständigkeitsgebiete der einzelnen Werkhöfe sowie deren zuständigen Personen.
Daneben sind die Zuständigkeiten der weiteren Sektionen Planung (Gewässerraum, Revitalisierung, Nutzungsplanung), Bau (Wasserbauprojekte an kantonalen Gewässern), Ufer- und Gewässernutzung (Bewilligungen an Fliess- und Stehgewässer) sowie Kommunaler Wasserbau (Beratungen) der Abteilung Wasserbau aufgelistet, welche neben den kantonalen auch die kommunalen Gewässer (Fliess- und Stehgewässer), Hochwasserrückhaltebecken sowie Seebauten und Konzessionsland umfasst.